Guten Morgen,
mein Lebensgefährte und ich nehmen seit Dezember eine Ernährungsberatung mit Ersatzprodukten in Anspruch. Die Kosten für die "Behandlung" belaufen sich im Monat auf rund 170.- bis 200.- Euro. Die Diätologin hat gemeint, dass wenn ein Attest vom Hausarzt vorliegt, dass man abnehmen muss, man die Kosten für die Ernährungsberatung im Lohnsteuerausgleich absetzen könnte?
Können Sie mir hier detailliertere Informationen geben?
Danke,
Christine K. |