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Verfasst von: Chronologis am 29.10.2012 11:02
 


THEMA:  Haftung Steuerberater

Hallo,

inwiefern haftet ein Steuerberater, wenn er vergisst die Frist für die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt zu verlängern?

viele dank!

Verfasst von: Markus Trittenwein am 29.10.2012 16:14
 


THEMA:  Haftung Steuerberater

Hallo,

falls der Steuerberater tatsächlich schuld ist, würde ich mit ihm eine Kulanzlösung erarbeiten. Wie hoch ist Ihr Schaden? Falls die Steuererklärung später abgeben wurde, ist das grundsätzlich ein korrigierbares Problem.

Grundsätzlich gelten die AAB der Wirtschaftstreuhandberufe (Erarbeitet und veröffentlicht auf der Homepage der Kammer der Wirtschaftstreuhänder)

beste Grüße, Markus Trittenwein

Verfasst von: Chronologis am 31.10.2012 08:40
 


THEMA:  Haftung Steuerberater

Hallo,

eine Kulanzlösung wird auf jeden Fall angestrebt. Der Schaden beträgt ca. 800 Euro. Inwiefern ist das Problem korrigierbar?

Vielen Dank!

Verfasst von: Markus Trittenwein am 05.11.2012 14:16
 


THEMA:  Haftung Steuerberater

Hallo,

ich kenne Ihren Fall und Umstände nicht.

Ich gehe davon aus, dass es sich dabei eher um eine "leichte Fahrlässigkeit" handelt, denn dass man eine Frist übersieht, kann jedem pflichtbewussten Menschen mal passieren.  Lt. den Allgemeinen Auftragsbedingungen der Wirtschaftstreuhänder haftet in so einem Fall ein Steuerberater gar nicht. Dh würde ich mit dem Steuerberater nicht den Rechtsweg androhen, weil Ihre Erfolgsaussichten eher gering sind.

Daher sollte auf alle Fälle mit dem Steuerberater eine Kulanzlösung gesucht werden (zB langfristige Geschäftsbeziehung; Summe X an verrechneten Honoraren pro Jahr; Vertrauen, dass Fristen nicht übersehen).

Aus meiner Erfahrung ist eine Fristversäumnis einem Steuerberater sehr peinlich und die Einsicht und die Bereitschaft zur Korrektur ist bei ihm auch dementsprechend groß. Ich glaube ein zweites Mal wird ihm das bei ihm nicht mehr passieren.

Viel Erfolg und beste Grüße, Markus Trittenwein

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