Hallo,
ich kenne Ihren Fall und Umstände nicht.
Ich gehe davon aus, dass es sich dabei eher um eine "leichte Fahrlässigkeit" handelt, denn dass man eine Frist übersieht, kann jedem pflichtbewussten Menschen mal passieren. Lt. den Allgemeinen Auftragsbedingungen der Wirtschaftstreuhänder haftet in so einem Fall ein Steuerberater gar nicht. Dh würde ich mit dem Steuerberater nicht den Rechtsweg androhen, weil Ihre Erfolgsaussichten eher gering sind.
Daher sollte auf alle Fälle mit dem Steuerberater eine Kulanzlösung gesucht werden (zB langfristige Geschäftsbeziehung; Summe X an verrechneten Honoraren pro Jahr; Vertrauen, dass Fristen nicht übersehen).
Aus meiner Erfahrung ist eine Fristversäumnis einem Steuerberater sehr peinlich und die Einsicht und die Bereitschaft zur Korrektur ist bei ihm auch dementsprechend groß. Ich glaube ein zweites Mal wird ihm das bei ihm nicht mehr passieren.
Viel Erfolg und beste Grüße, Markus Trittenwein |