Welche Meldepflichten hat ein steuerehrlicher Anleger (Aktien-, Investmentfonds-, Zertifikate-Handel) der hierfür künftig ein Auslands-WP-Depot nutzen will?
Zahlungstranfer auf Auslands-WP-Depot: Meldung an WEN erforderlich? Meldegrenzen?
Zahlungstranfer bei Retourholung von Geldbeträgen auf ein Inlandskonto? Meldung an WEN erforderlich? Meldegrenzen?
Jährliche Meldung an das österr. Wohnsitzfinanzamt erforderlich/verpflichtend? Auch bei bei geringfügigen Gewinnen (Grenzen) oder gar Verlusten?
Meldung von Käufen und Verkäufen im Jahr oder immer Meldung des gesamten gehaltenen WP-Bestands?
Wie werden blütenweisse österr. Inlandsfonds - gekauft über Auslands-WP-Depot - gemäß den neuen österr. Regelungen besteuert, da ja keine KESt von ausländischer WP-Depotbank abführbar ist?
Erhält man von spezialisierten Onlinebanken in Deutschland entsprechende genaue Aufstellungen (Jahressumme Ertragszinsen, Dividenden, Gewinne, Verluste) die zur Abgabe am österr. Finanzamt ausreichend sind?
Danke für Hinweise!
Hinweise auf spezialisierte Steuerberater samt ungefähren Beratungskosten sind ebenfalls willkommen. |