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Verfasst von: Anna am 12.01.2011 01:10
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer oder Angestellt??

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich leider ein totaler Neuling auf diesem Gebiet bin und es schwer ist, die entsprechenden Informationen zu recherchieren, wende ich mich durch diese tolle Möglichkeit des Forums an Sie.

Ich werde bald meinen ersten 20-Stunden Job antreten und habe die Wahlmöglichkeit, ob ich einen freien Dienstnehmer- oder Angestelltenvertrag haben möchte. Und nun weiss ich nicht, was für mcih günstiger wäre. Ich weiss, dass ich so oder so Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist etc. hätte. Aber: zahlt der Arbeitgeber für mich in die Pensionskassa oder mache ich das? Wie  ist das mit der Steuererklärng, mit welchen Beträgen hat man zu rechnen, die man nachzahlen muss? Ich weiss, dass das abhängig von vielen Dingen ist. Aber sagen wir, ich verdiene als freier Dienstnehmer 1300 Brutto im Monat (12 Monate), habe ein kleines Büro in der Wohnung, das ich absetzen kann, sonst keine großartigen Fixkosten, bin ledig ohne Kinder. Wie vielca würde mir im Monat bleiben, wie viel ca müsste ich an Steuern nachbezahlen? Und wenn ich angestellt wäre, wurde mir gesgat, wäre das finanziell wahrscheinlich ein Nachteil, ich würde trotz 14 maligem Gehalt weniger verdienen, stimmen Sie da überein?

Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar!

Herzliche Grüße, Anna

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 13.01.2011 05:24
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer oder Angestellt??

Liebe Anna,

grundsätzlich kann man es sich nicht aussuchen ob man einen freien Dienstvertrag oder echten Dienstvertrag (Angestelltenvertrag) eingeht. Je nachdem wie das Vertragsverhältnis ausgestaltet ist (Weisungsbindung ja/nein, Vertretungsmöglichkeit ja/nein, Bindung an Arbeitszeit, -ort, etc.) liegt ein echter oder freier Dienstvertrag vor.

Der freie Dienstvertrag ist arbeitsrechtlich schlechter gestellt, als ein Angestelltenvertrag. Sie haben dort KEINEN Urlaubsanspruch, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, es gelten keine Kollektivverträge (d.h. keine Sonderzahlungen), usw.

Dass man bei einem echten Dienstvertrag (Angestelltenvertrag) einen finanziellen Nachteil hat, kann man so pauschal nicht sagen, eher das Gegenteil ist der Fall. Schließlich hat man bezahlten Urlaub und begünstigt besteuerte Sonderzahlungen. Bei einem freien Dienstvertrag müssten Sie mehr verlangen als bei einem echten Dienstvertrag, um die arbeitsrechtlichen Nachteile auszugleichen.

Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne kostenlos kontaktieren (0676/55 34 212).

Schöne Grüße

Gerald Janusch

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