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Verfasst von: Peter Brand am 07.07.2010 07:26
 


THEMA:  Vermietung Eigentumswohnung: Sozialversicherungspflicht, Versteuerung

Hallo,

ich wohne in einer Eigentumswohnung, in der ich auch wohnen bleibe und es werden nun 2 Zimmer frei. Ich möchte diese gerne in Untermiete vermieten. Ich habe dazu folgende Fragen:

A) Darf ich das überhaupt, dh bin ich als Eigentümer gleichzeitig Hauptmieter der mit Untermietern Untermietverträge abschließen darf?

B) Bin ich sozialversicherungspflichtig? Ich arbeite derzeit nicht bzw. wenn dann in geringfügigem Umfang da ich mein Studium abschließe und bin bei der WGKK sehr günstig versichert. Ab ca März 2011 werde ich unselbstständig tätig sein. Ändert sich an der derzeitigen und geplanten Situation etwas durch die Vermietung von den 2 Zimmern?

C) Muß ich die Einkünfte (brutto 7800,--/Jahr) sofort dem Finanzamt melden oder reicht es wenn ich sie am Ende des Jahres über die Arbeitnehmerveranlagung deklariere, oder muß ich mich einkommenssteuerpflichtig melden?

herzlichen Dank,

Peter Brand

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 07.07.2010 11:37
 


THEMA:  Vermietung Eigentumswohnung: Sozialversicherungspflicht, Versteuerung
Das muss ein Anwalt beantworten.
Aber als Eigentümer müssten Sie vermieten und nicht untervermieten.Sie sind ja eben nicht Hauptmieter sondern Eigentümer.
B)Die Einkünfte aus Vermietung sind nach wie vor sozialversicherungsfrei.
C)Sie sind verpflichtet innerhalb eines Monats beim Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen.Über die Arbeitnehemerveranlagung können Sie die Einkünfte nicht deklarieren.

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