Verfasst von:
lagos am
20.05.2010 15:42
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THEMA: Mindestkörperschaftsteuer |
Eine neu gegründete GmbH hat seit nunmehr 3 Jahren keine Geschäftstätigkeit ausgeübt und daher verrechenbare Mindest-Körperschaftsteuer angehäuft. Kann diese, die verrechenb. Mindestkörperschaftsteuer als 'Sonstige Forderung' in der Bilanz ausweisen, wenn damit zu rechnen ist, bzw. dafür zu sorgen sein wird, dass Gewinne in noch unbestimmter Zeit eintreten werden.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
21.05.2010 11:36
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THEMA: Mindestkörperschaftsteuer |
Lieber Herr Lagos,
Da Sie nicht sicher sein können, dass Gewinne eintreten ist eine Aktivierung nicht vor zu nehmen. Andernfalls käme es zu einer Verzerrung in der Darstellung der Vermögenslage des Unternehmens und somit zu einer Haftung der Personen, die eine nicht bestehende Forderung (sie besteht ja erst im Fall eines Gewinnes mit dem entsprechenden Anteil) als Forderung ausgewiesen hat, wenn ein Gläubiger z.B. die Kreditwürdigkeit deshalb anders eingestuft hat, ...
Sie können allenfalls eine Eventualforderung im Anhang darstellen um auf die bisher und allenfalls anrechenbare Mindestköst hin zu weisen.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA
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