Verfasst von:
Christoph Gruber am
17.05.2010 15:26
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THEMA: ungerechtfertigte Honorarnote - bitte um Hilfe |
Folgendes Problem:
Ich bin selbstständig und habe, natürlich, auch einen Steuerberater. Nun habe ich vor einiger Zeit irrtümlich die steuerliche Vertretung über FinanzOnline gelöscht.
Daraufhin bekam ich eine Honorarnote von meinem Steuerberater (obwohl seit 2 Monaten kein Kontakt stattfand) mit der Rechnung für die Aktenschließung von 150,- Euro. Die Nichtanerkennung dieser Honorarnote wurde von mir schriftlich mitgeteilt und mit der Androhung von rechtlichen Schritten von seitens des Steuerberaters beantwortet .
Meine Frage: Ist dies rechtens, bzw. gängige Praxis ohne vorherigen Kontakt zu mir die Aktenschließung in Rechnung zu stellen? |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
19.05.2010 09:37
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THEMA: ungerechtfertigte Honorarnote - bitte um Hilfe |
Lieber Herr Gruber,
Wenn Sie die Löschung irrtümlich vorgenommen haben und bei Ihrem Steuerberater bleiben möchten, dann bin ich sicher, dass Sie zu einer Lösung bezüglich der Kosten kommen werden.
Die Allgemeinen Auftragsbedingungen 2010 der Wirtschaftstreuhänder sehen vor, dass Kosten, die durch die Beendigung der Vertretung anfallen, an den Mandanten verrechnet werden dürfen. Wenn Sie daher nicht bei diesem Steuerberater bleiben wollen, dann würde ich ihn um Auflistung der Aufwände ersuchen, die hier angefallen sind. Eine Erläuterung der Verrechnungsposten ist rechtens und darf als Aufwand nicht zustätzlich verrechnet werden.
Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
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Verfasst von:
Edith Gouveia am
23.07.2010 13:39
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THEMA: zu hohe Rechnugen von Steuerbetrater |
Sehr geehrte Frau Hochweis! Wir sind ein Kleinunternehmen mit 1 Angestelltem und 1 Geringfügigem. Wir haben im Sep09 mit einem Steuerberater einen Vertrag abgeschlossen und mündlich ein Honorar von 70,-- für 1 Std und 120,-- für 2 Std vereinbart. Sollte mehr Std benötigt werden - Jahresabschluss sollte Sie mir Bescheid geben. Rechnungsstellung am Anfang jedes Monat und dann 1/4 jährlich. Ende Nov. und Anfang Dez 09 wollte ich meine Rechung. Mit der Ausrede wegen viel Arbeit könne Sie mir keine Rechnung stellen, zögerte sich die RG Übergabe -mit monantlicher Bitte um die Rechnung- bis 01.07.2010. Dann wurde uns 3 Rechnungen mit Ausstellungsdatum 29.12.09, 24.02.10 und 28.05.10 überreicht mit der Gesamthöhe von € 3.389,84. Auf Anfrage schickte Sie mir die Arbeitsaufstellung. Es wurden uns z.B. für die Übergabe der vorgearbeiteten Buchhaltung und einer Einladung zur einer Tasse Cafe 11,72 verrechnet. Es wurde uns nie mitgeteilt wieviel - und dass Sie überhaupt für ein Gespräch etwas verlangt. Auch über Kosten wie Recherchen im Internet über 330,-- euro und auch dass Sie über 5 Std. und nciht wie vereinbart 2 Std braucht. Auch eine Erhöhung der Honorarkosten am 01.01.10 hat Sie uns nicht informiert. Meiner Meinung nach hat Sie uns durch die Nichtherausgabe der Rechungen betrogen - da wir nicht bei der 1. Rechungsstellung die im Okt max. Nov hätte sein sollen, vom Vertrag zurücktreten konnten. Und auch durch die schlechte Aufkärung Ihrer Honorarnote, wie z.B. Gespräche,... uns durch ein falsches Spiel zum Kunden gemacht hat, da wir von max. 120,-- euro ausgingen. Der Jahresabschluss und die Steuerklärung von dem Besitzter -meinem Mann hat Sie nicht gemacht, obwohl dies vereinbart war. Weder WKO noch KWT wollen uns helfen. Was kann ich machen? Vielen Dank für Ihre Hilfe |
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