der vertrag muss einem fremdvergleich standhalten.
näheres findest du in EStR 1130 ff
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%2206+0104%2F9-IV%2F6%2F00%22&gueltig=20050322&segid=%2219973.1.50+14.03.2006+06%3A38%3A54%3A95%22
Lieber Josef,
in einer KG können Sie die Gewinnanteile frei vereinbaren - ein Gesellschaftsvertrag ist vorteilhaft, ist aber nicht verpflichtend in schriftlicher Form zu gestalten.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
office@hochweis.at
Liebe Claudia,
heißt das, dass ich meinen Ehepartner als Kommanditist 50% des Gewinns zukommen lassen kann,
obwohl er nicht tätig ist und nur eine Einlage von 5000,- EUR geleistet hat.
Lg Josef