Hallo,
ich bin ein Dientsleistungsunternehmen (EPU mit UID) und möchte meine (Übersetzungs)Dienstleistungen EU-weit erbringen, ich weiss zwar, dass ich ab 01.01.2010 laut der Neuregelungen für Dienstleistungunternehmer einem EU-Unternehmen mit UID keine MWSt. verrechnen und eine ZM abgeben muss, gilt dies auch schon jetzt, wenn ich noch heuer einen solchen Kunden haben würde? Und zweitens: muss ich die MZ auch dann abgeben, wenn mein Kunde eine ausländische Privatperson oder ein Unternehmen ohne UID wäre? Ich gebe meine UVA quartalweise ab, soll ich mich mit der eventuellen ZM an denselben Einreichtermin halten oder muss ich sie monatlich abgeben? Und: reiche ich die ZM nur dann ein, wenn ich wirklich eine grenzüberschreitende Dienstleistung erbracht habe?
Für Ihre Antwort danke ich im Voraus.
Mfg
Ivana Kulhánková |