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Verfasst von: Ivana am 16.11.2009 20:29
 


THEMA:  Zusammenfassende Meldung und Reverse-Charge-System bei Dienstleistungsunternehmen

Hallo,

 

ich bin ein Dientsleistungsunternehmen (EPU mit UID) und möchte meine (Übersetzungs)Dienstleistungen EU-weit erbringen, ich weiss zwar, dass ich ab 01.01.2010 laut der Neuregelungen für Dienstleistungunternehmer einem EU-Unternehmen mit UID keine MWSt. verrechnen und eine ZM abgeben muss, gilt dies auch schon jetzt, wenn ich noch heuer einen solchen Kunden haben würde? Und zweitens: muss ich die MZ auch dann abgeben, wenn mein Kunde eine ausländische Privatperson oder ein Unternehmen ohne UID wäre? Ich gebe meine UVA quartalweise ab, soll ich mich mit der eventuellen ZM an denselben Einreichtermin halten oder muss ich sie monatlich abgeben? Und: reiche ich die ZM nur dann ein, wenn ich wirklich eine grenzüberschreitende Dienstleistung erbracht habe?

 

Für Ihre Antwort danke ich im Voraus.

Mfg

Ivana Kulhánková

Verfasst von: dermuch am 17.11.2009 07:44
 


THEMA:  RE: Zusammenfassende Meldung und Reverse-Charge-System
nur wenn der Auftragnehmer ein Unternehmer mit uid ist kann aufgrund der uid die leistung auch derzeit schon ins eu-ausland verlagert werden........ dh. sie fakturieren ohne ust mit übergang der steuerschuld. zm für leistung gibt es erst ab 1.1.2010. private und unternehmer ohne uid erhalten rechnungen von ihnen mit österr. mwst.
Verfasst von: Ivana am 17.11.2009 13:30
 


THEMA:  RE: Zusammenfassende Meldung und Reverse-Charge-System
hallo, vielen dank fuer die antwort, es hat mir sehr geholfen. mfg ivana
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