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Verfasst von: Marina am 16.11.2009 08:28
 


THEMA:  Zahlungsbestätigung oder Rechnung?

Hallo, habe folg. Frage. Für die Einkommenssteuererklärung reichen auch zb. sichtbare Überweisungen am Konto als "Ausgabe" (in der E-A Rechnung) bzw. auch Zahlungsbestätigungen, oder brauche ich immer eine ausgestellte Rechnung. (Bsp. ich habe mich wo reingemietet und brauche diese Summe aber als Ausgabe, genügt da die Überweisung auf das Konto und würde auch eine Zahlungsbestätigung vom Vermieter ausreichen, damit ich es absetzen kann?)

vielen dank im voraus - freundliche Grüsse Marina

Verfasst von: Gast am 16.11.2009 10:03
 


THEMA:  RE: Zahlungsbestätigung oder Rechnung?
Liebe Martin, Sie benötigen beides, denn aus der Überweisung geht der Inhalt der Leistung üblicherweise nicht hervor und auch nicht der Leistungsempfänger. Speziell bei Mieten und Versicherungen sowie Leasing gibt es oft keine monatliche Rechnung (oft aber eine "Dauerrechnung). Wenn es sich um eine Miete handelt, und es nur einen mündlichen Mietvertrag gibt, dann sollte auf den Überweisung zumindest der Mietgegenstand angegeben sein und das Monat, für das die Miete bezahlt wird. Sollten Sie einen Mietvertrag haben und daraus die monatliche Miete ersichtlich sein, dann wäre das jedenfalls besser. Sollte Ihnen diese Info geholfen haben, dann freue ich mich über Ihre Bewertung (meinen Namen im linken Feld anklicken, ganz rechts untrn "bewerten") - Danke. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
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