Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Bernhard am 12.10.2009 09:39
 


THEMA:  Musikgruppe Steuerpflicht bzw. wie und was zu beachten

Guten Tag

Ich hätte einige Fragen bezüglich Musikgruppe als Nebenerwerb bzw. Liebhaberei.

Unsere Band besteht aus 4 Mitgliedern. Jeder dieser 4 ist Angestellter bzw. Selbstständig. Daher meine Frage wie man am besten bei öffentlichen Spielerein vorgeht.

Muss dafür ein Gewerbe angemeldet werden oder reicht eine Meldung beim Finanzamt als "Liebhaberei" wenn der Gewinn pro Person nicht mehr als 730€ pro Jahr beträgt?

Wir haben ja viele Ausgaben welche sich bei der Einnahmen Ausgabenrechnung mit einbeziehen lassen und somit die 730€/Pers. nicht überschritten werden.

Wie kann ich eine Rechnung stellen? Mit oder ohne Ust? Oder ist speziell auf etwas zu verweisen?

Ich Danke euch im Voraus

MFG

Bernhard

Verfasst von: Gast am 13.10.2009 08:47
 


THEMA:  RE: Musikgruppe Steuerpflicht bzw. wie und was zu beac
Lieber Bernhard, Wenn sie weniger als 730,-- Gewinn pro Jahr haben, dann reicht es, wenn Sie die Einnahmen- und Ausgaben in einer Einnahmen-Ausgabenrechnung sammeln und aufbewahren, sodass Sie das bei einer allfälligen Überprüfung zu Hand haben. Lieberhaberei ist es nur dann, wenn der Gesamtüberschuss (also von mehreren - bis zu 10 - Jahren) negativ ist. Das würde ich jetzt aus Ihrer Darstellung so nicht schließen. Und auch dann würden Sie im Gewinnfall eines Jahres eventuell aus der Liebhaberei fallen. Umsatzsteuer dürfen Sie dann in Rechnung stellen, wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten - dann müssen Sie jedenfalls Erklärungen abgeben und die Umstzsteuer beim Finanzamt abführen. Sie müssen Umsatzsteuer verrechnen, wenn Sie mehr als EUR 30.000,-- Umsatz / jahr machen (glt als Nettogrenze und kann einmalalig um 15 % überschritten werden). Fraglich ist,ob Sie sich wirklich als einzelne Musiker verstehen sollten oder ob Sie nicht viel mehr bereits eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht sind (gemeinse Umsatzgrenze!) und dann der Gewinn verteilt wird! Idealerweise würde ich ihnen eine Beratung empfehlen um Ihren Fall im Detail zu erörtern. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.142.43.53 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.