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Verfasst von: Gast am 10.10.2009 14:30
 


THEMA:  Auslandsösterreicher & Mietsteuer

Hallo,

Ich bin Österreicher, lebe seit einigen Jahren in Frankreich (ich arbeite und bin Steuerpflichtig in Frankreich) und habe vor kurzem eine Eigentumswohnung in Österreich gekauft.

Ich bin mir nicht sicher, wie ich die Mieteinnahmen (~ €5000 / Jahr) in Österreich versteuern muss.

Soweit ich das verstanden habe, bin ich in Österreich beschränkt steuerpflichtig (d.h.: zu meinen Mieteinkommen müssen fiktiv € 8.000,-- dazugerechnet werden)

Also, mein Einkommen = €8000 + €5000 = € 130000 - wodurch ich Einkommenssteuerpflichtig bin.


1. Muss ich einen Einkommenssteuerbescheid (E1.pdf & E1b.pdf) ausfüllen und ans Finanzamt senden? Werden zusätzliche Formulare benötigt?

2. Ich habe in Österreich keine Steuernummer, muss ich eine solche beim Finanzamt beantragen?

3. Welche Abgabefrist gilt für den Einkommenssteuerbescheid - 31 März?

3. Gilt für absetzbare Aufwendungen die gleiche Regelung wie für Inlandsösterreicher?


Vielen Dank im voraus.

Verfasst von: Gast am 11.10.2009 09:17
 


THEMA:  RE: Auslandsösterreicher & Mietsteuer
Wenn Sie in Österreich keinen Wohnsitz haben, sind Sie beschränkt einkommensteuerpflichtig. Von den vereinnahmten Mieten werden die mit der Eigentumswohnung in Zusammenhang stehenden Ausgaben abgezogen. Dieser Einnahmenüberschuss/Ausgabenüberschuss wird um die fiktiven € 8.000,-- erhöht. Als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger müssen Sie das Formular E7 ausfüllen und bis 30. April des nächstfolgenden Jahres beim Finanzamt einreichen. Eine Steuernummer ist beim Finanzamt zu beantragen.
Verfasst von: Julian Fischer am 08.06.2010 23:24
 


THEMA:  Auslandsösterreicher & Einkommensteuer
Grüß Gott,

habe hier eine etwas kniffligere Frage.
Wenn ich in, als österreichischer Staatsbürger, in Kenia (ja, Kenia in Afrika) meinen Hauptwohnsitz habe, darf ich dann in Österreich, als freier Dienstnehmer (es wäre auch selbstständig möglich), arbeiten? Wenn ja, wie muss ich dann mein Einkommen versteuern- in Afrika oder in Österreich?

Mit freundlichen Grüßen,

J. F.
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