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Verfasst von: Mario Kagerer am 24.08.2009 01:40
 


THEMA:  Einzelunternehmer kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
Hallo
 
 
Ich habe ca 10Jahre bei AustriaTabak in Linz gearbeitet als Betriebsschlosser incl Lehrzeit wie wahrscheindlich aus Medien bekannt ist
wird die Fabrik geschlossen und ich bin seit 18September abgemeldet.
Nebenbei habe ich seit Oktober 2006 ein Einzelunternehmen (Onlineshop Handel).
 Aus Telefonaten mit dem AMS Linz (bzw mein Steuerberater und unser Stiftungsbetreuer) wurde mir gesagt dass ich da aber dann nur noch ca.357Euro/im Monat Reingewinn bzw dass auch nur 11% vom Umsatz sein darf.
 
Als ich dann am 19September bei meinem Betreuer bei dem AMS Linz war wurde mir gesagt dass ich mich da bei der Gewerblichen Wirtschaft die Pensionsversicherung abmelden muss und einen Monatlichen Bericht über meine Einkünfte ausfüllen muss.
So dass wollte ich dann auch machen aber nach einem Telefonat mit der gewerblichen Wirtschaft wurde mir mitgeteilt dass das nicht geht.
 
Nach einem weiteren Besuch dann beim Ams Linz habe ich dass meiner Betreuerin gesagt dass ich mich da nicht abmelden kann, nach einer Studie ihrer Bestimmungen hat sie mir dann mitgeteilt dass es da eine Ausnahmeregelung gibt (Einzehlunternehmer)
 
Nach einem weiteren Telefonat mit der gewerblich Wirtschat wurde mir nochmals bestätigt dass ich mich da nicht abmelden kann da ich schon länger als 12Monate meine Beiträge einzahle.
 
So jetzt wurde mein Antrag auf Arbeitslosengeld abgeleht (bzw glaube ich aufgeschoben 1woche oder so)
 
Jetzt wollte ich nachfragen gibt es da jetzt wirklich keine andere Möglichkeit als mein Unternehmen aufzulösen/stilllegen bzw mein Steuerberater und mein Stiftungsberater ist das nicht bekannt mit der Pensionsversicherung ob das wirklich stimmt.Bzw ich sehe es nicht ein warum ich 3JAhre investiert habe ein Geschäft aufzubauen und ich es jetzt aufgeben zu muss ( ich habe mich ja schon abgefunden damit dass ich im Jahr nur noch 350im Monat Euro Gewinn machen darf) 
 
Am 31.8 wäre ich in die Stiftung eingetretten kann ich aber nur wenn ich mindestens 1Tag arbeitslos gemeldet bin. (hätte Abend HTL Wirtschaftsingenieur gemacht)
Desweitereren erwähne ich noch dass ich sowieso werend der ganzen Stiftungsdauer bei der Austria Tabak noch verischert wäre.
 
Ich kann es einfach nicht glauben dass ich 10Jahre einbezahlt habe ohne 1Tag arbeitslos zu sein bzw doppelte Sozialversicherung und Pensionsversicherung und jetzt habe ich keinen Anspruch drauf dass kann doch nicht wahr sein.....
 
mfg Mario
Verfasst von: Gast am 25.08.2009 07:46
 


THEMA:  RE: Einzelunternehmer kein Anspruch auf Arbeitslosenge
Lieber Herr Karger, Nachdem Sie Ihr Unternehmen "nebei" geführt haben, denke ich, dass Sie vermutlich einen Antrag auf Differenzvorschreibung bei der SVA hatten - ist dem so? Und die Einnahmen, die Sie in der Selbständigkeit hatten, waren die über der Geringfügigkeit? Falls dem so ist und Sie tatsächlich in eine Sozialversicherungspflicht für die Selbständigkeit "gerutscht" sind, dann stimmt es, dass Sie sich nicht von der SV-Pflicht befreien lassen können. Falls nicht, dann sollten wir uns den Fall noch genauer ansehen. Fraglich wäre auch ob eine bezahlte SV tatsächlich o.k. war und nicht nur der Antrag auf Ausnahme wegen Geringfügigkeit vergessen wurde? Falls Sie also in der SVA pflichtig waren und nicht "abmelden" können, dann brauchen Sie deswegen Ihre Selbständigkeit nicht auf zu geben - es gibt da schon mehrere Möglichkeiten: - Sie könne z.B. Ihr Unternehmen in der Rechtsform ändern, und z.B. als Kommanditist beteiligt sein, arbeitslos melden und danach umändern zwischen Kommanditist und Komplementär, das ganz kostet Ihnen ein bisschen Verwaltungsaufwand über Ihren Steuerberater und Firmenbuch -Eintragungskosten. Achtung auf Umgründungsrecht! - Sie können aber auch Ihren Gewerbeschein ruhend melden, damit erlischt automatisch die gewerbliche Sozialversicherung, und melden den Gewerbeschein wieder aktiv nach z. b. einem Monat. - Also alles in allem, ich denke, dass noch nicht aller TAge abend ist und dass sich hier schon noch Lösungen finden lassen. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at office@hochweis.at
Verfasst von: Mario Kagerer am 27.08.2009 07:33
 


THEMA:  RE: Einzelunternehmer kein Anspruch auf Arbeitslosenge
Hallo vielen dank für ihre Hilfe. Ich habe das Unternehmen zwar nur nebenbei geführt aber war die letzten Jahre deutlich über der Geringfügigkeitsgrenze. Ich dachte einfach ich schraube mein geschäft jetzt so zurück dass ich nichtmehr drüberliege aber geht ja anscheinend nicht so einfach. bezüglich Komandist wurde mir abgeraten da es anscheinend ziemlich teuer sein soll was sich gut anhört wäre mit 1nem Monat ruhend melden, nur ich habe da die Angst wenn ich Gewerbeschein wieder aktiv Melde dass dann das AMS wieder kommt und sagt nene so nicht habe heute nochmal mit der SVA telefoniert wie das ausschaut wenn ich Gewerbe ruhen melde und nach 1nen Monat wieder aktiviere ob ich dann Antrag auf Geringfügigkeit stellen kann aber das geht leider nicht erst nach 60 Monate wieder So jetzt habe ich gerade nochmal mit dem AMS telefoniert mit Gewerbeschein stilllegen und wieder anmelden geht leider nicht sobal ich den wieder aktiviere sehen die das bei dem AMS und erlischt dann sofort wieder. Aber wie ich mit dem Leiter vom AMS jetzt telefoniert habe hat er mir was vorgelesen: ungefair~ dass nach §18 die Pensionsversicherung nicht vorliegen darf und das ich die möglichkeit habe einen Antrag auf geringfügigkeit Reklamation stellen kann auser wenn schon eine Beitragszahlung von 12 Manten vorliegt (also das was der von der SVA mir gesagt hat) dann akzeptiert das AMS .. dann hat er nicht mehr weitergelesen und mir erzählt er müsse sich dass nochmal anschauen und wird mich zurückrufen aber natürlich nicht mehr heute also das ganze kommt mir jetzt bisal spanisch vor hat das AMS(Gesetzt) für diesen Fall eh vorgesorgt und würde es da vielleicht eh was geben nur die Typen kennen sich nicht aus????? mfg Mario K.
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