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Verfasst von: Christoph Rx am 19.02.2009 18:07
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung ohne Steuernummer?
Meine Freundin hat im ersten Halbjahr 2008 rund 2.000 Euro aus Honorarnoten verdient (verteilt auf 7 Monate). Im Herbst hat sie dann ein Angestellten-Dienstverhältnis angetreten, wo sie bis Jahresende rund 3.100 Euro verdient hat. Jetzt ist sie in der blöden Situation, dass sie der Uni 4.800 Euro per Einkommenssteuerbscheid nachweisen muß, um von den Studiengebühren befreit zu werden. Wir haben also in Finanzonline den Umstieg von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommenssteuererklärung beantragt, dort als Gewinn für 2008 aus dem selbstständigen Einkommen 2.000 Euro angegeben, und als Gewinnerwartung für 2009 0 Euro. Vom Finanzamt ist jetzt ein Brief (kein Bescheid) zurückgekommen, dass sie nicht steuerpflichtig sei, daher keine Steuernummer bekäme, und sich wieder melden solle, wenn der Gewinn über der Steuerfreigrenze liegt. In Finanzonline wurde ihr Account wieder auf die Arbeitnehmerveranlagung rückgestellt. Wie sollen wir nun weiter vorgehen? Da der Einkommenssteuerbescheid für 2008 ja auch noch für das Wintersemester 2009 herangezogen wird, geht es um Studiengebühren für 2 Semester, also in Summe rund 800 Euro. Wie können wir das Finanzamt dazu überreden, einen Einkommenssteuerbescheid auszustellen? Könnte es im Nachhinein noch Probleme mit der Sozialversicherung geben (durch das Angestelltenverhältnis im Herbst)?
Verfasst von: Mag. Stefan Schuster am 19.02.2009 18:07
 


THEMA:  Re: Einkommenssteuererklärung ohne Steuernummer?
Einkommensteuerbescheid ist auch der Bescheid über die Arbeitnehmerveranlagung. Und eine Steuernummer hat Ihre Freundin sicher (steht rechts oben auf der ersten Seite). SV-seitig scheint keine große Gefahr zu sein, allerdings hätte Sie die Aufnahme der Tätigkeit melden müssen und für die 7 Monate Unfallversicherungs-Beitrag leisten müssen (~9,- pro Monat).
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