Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich wende mich an Sie, weil ich mir nicht sicher bin, ob ich für das vergangene Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben muss. Und zwar hat 2008 bei mir folgendermaßen ausgesehen:
Mitte Jänner bis Ende April 2008:
Empfang der Arbeitslosenunterstützung (ingesamt ca. 4.500 Euro) + nebenbei geringfügige Tätigkeit auf Werkvertragsbasis (Honorar gesamt ca. 1.000 Euro)
Mai 2008 bis Ende Dezember 2008:
Anmeldung bei SVA, freiberuflich selbständig tätig (Honorar gesamt ca. 8.500 Euro)
Ob man die 1.000 Euro von Jänner bis April nun mitzählt oder nicht (muss man?) - in jedem Fall liegt das Einkommen aus selbständiger Arbeit unter der steuerpflichtigen Grenze von 10.000 Euro (sogar der Umsatz bleibt darunter), was ja bedeuten würde, dass ich mir die Einkommensteuererklärung sparen könnte. Aber: Inwiefern muss das erhaltene Arbeitslosengeld berücksichtigt werden? Kann es sein, dass ich dadurch Steuer nachzahlen muss?
Für den Fall, dass ich erfreulicherweise keine Steuererklärung machen muss: Auf welcher Basis berechnet die SVA dann meine endgültigen Beiträge für 2008?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
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