Ich hätte auch mal ein paar Fragen bezüglich der Sozialversicherung.
Und zwar arbeite ich im Monat auf Honorarbasis unter der Geringfügigkeitsgrenze, also max. 350 pro Monat.
Bin derzeit bei meinem Vater mitversichert bei der WGKK.
Nun hätte ich das Angebot im April für weitere 300 Euro entweder als freier Dienstnehmer oder auf Werkvertragsbasis zu arbeiten.
Ich wäre dann für das Monat April pflichversicherungspflichtig, oder? Wäre hierfür noch die WGKK zuständig? Oder müsste ich mich dort ein Monat abmelden und bei der SVA einzahlen?
Konnte diesbezüglich leider nirgendwo Infos finden!
Danke im Voraus für die Info!
MFG |
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