meine frage betrifft den freien dienstnehmer
habe ich bei einem freien dienstvertrag selbständige oder unselbständige einkünfte?
muss ich eine einkommensteuererklärung oder arbeitnehmerveranlagung abgeben?
diese frage ist für mich von bedeutung da ich stipendium bekomme, und wenn es unselbstständige einkünfte sind, euro 7195,-- dazuverdienen darf. falls es selbständige einkünfte sind darf ich nur euro 5814,-- .
weitere frage: muss ich irgendwelche sozialversicherung zahlen, oder macht das alles der dienstgeber? |
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