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Verfasst von: kkkk am 23.09.2004 07:43
 


THEMA:  freier dienstnehmer? selbständige oder unselbständige einkünfte
meine frage betrifft den freien dienstnehmer habe ich bei einem freien dienstvertrag selbständige oder unselbständige einkünfte? muss ich eine einkommensteuererklärung oder arbeitnehmerveranlagung abgeben? diese frage ist für mich von bedeutung da ich stipendium bekomme, und wenn es unselbstständige einkünfte sind, euro 7195,-- dazuverdienen darf. falls es selbständige einkünfte sind darf ich nur euro 5814,-- . weitere frage: muss ich irgendwelche sozialversicherung zahlen, oder macht das alles der dienstgeber?
Verfasst von: Jutta Rapp am 23.09.2004 07:43
 


THEMA:  Re: freier dienstnehmer? selbständige oder unselbständige einkünfte
Ein freier Dienstnehmer hat Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und muss daher eine Einkommensteuererklärung abgeben. Bei der Höhe der Einkünfte ist zu berücksichtigen, dass Werbungskosten von den Einnahmen abgezogen werden können. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Honorar einbehalten und der Dienstgeber führt diese an die zuständige Gebietskrankenkasse ab.
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