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Verfasst von: Gunther Hebein am 17.09.2004 13:21
 


THEMA:  Auto bei Pendler absetzbar?
Ich bin bis Ende Oktober Bezieher der grossen Pendlerpauschale. Danach bin ich ohne Arbeit. Nach einem Unfall musste ich mir jetzt ein neues Auto kaufen (gebraucht), damit ich zu meiner Arbeit fahren kann. Kann ich dieses als a.o. Belastung abschreiben? Kann ich die gesamten Kosten anrechnen oder muss ich die Zahlung der Versicherung für das Autowrack abziehen? MfG Gunther Hebein
Verfasst von: Karl am 17.09.2004 13:21
 


THEMA:  Re: Auto bei Pendler absetzbar?
Wenn der Unfall bei einer beruflich veranlassten Reise, bei Familienheimfahrten oder bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte passiert ist, können Sie Werbungskosten in Höhe des eingetretenen Schadens geltend machen (die Versicherungsentschädigung muss natürlich abgezogen werden). Die Anschaffungskosten des neuen Fahrzeugs sind nicht abzugsfähig wenn Sie den PKW nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen.
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