Sehr geehrte Damen und Herren,
seit kurzem gehe ich der Imkerei als Hobby nach und möchte mein Produkt-Sortiment etwas erweitern.
Aus §22 UStG 1994 entnehme ich, daß die Feststellung von Einheitswerten erst ab dem 40 Ertragsvolk geschieht. In der EStR 2000 Rz 5123 wird etwas näher darauf eingegangen.
Vielleicht können Sie mir da ein wenig weiterhelfen damit ich auch ordnungsgemäß versteuere was versteuert werden muß. Zur Zeit habe ich 7 Ertragsvölker.
Die Produkte, die ich vertreiben will sind alle direkte Erzeugnisse aus der eigenen Imkerei und wären: Honig, diverse Nüsse und Trockenfrüchte in Honig, Propolistropfen, Met, Honig-Likör und andere aus Honig (statt Zucker) hergestellte Liköre sowie Reinzucht-Königinnen.
Für jede Hilfe bei diesem sehr komplexen Thema bin ich sehr dankbar.
Vielen herzlichen Dank im voraus
LG
Ihr
Apiarist
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