Verfasst von:
bruxa am
01.07.2008 17:18
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THEMA: VOLLZEIT und zusätzlich Nebenjob im GASTGEWERBE, in zwei verschiedenen Betrieben |
Ich arbeite Vollzeit als Kellnerin mit einem Gehalt von € 1.742,- brutto (1.233,04 netto) "14" Gehälter jährlich.
Jetzt möchte ich einer Bekannten im Lokal stundenweise aushelfen, ebenfalls als Kellnerin.
Sie muß/will mich aber unbedingt anmelden!
Auch wäre mir das Risiko zu groß, falls eine Kontrolle kommt.
Habe mir einfach mal einen Brutto-Netto Rechner zur Hand genommen und die beiden verschiedenen Gehälter eingegeben!
Also einmal € 1.742,- (brutto)
zum ander € 1.842,- (brutto)
Wenn ich jetzt diese beiden Gehälter vergleiche, würde ich auf eine Nachzahlung von insgesamt ca. € 900,-- jährlich kommen (SV und Lst)!!!!! Das wären ja knapp 2/3 meines Zusatzeinkommens!
Und das nur bei monatlich € 100,- (geringfügig) mehr!!!!!!!
(Zusatzverdienst - geringfügig im Jahr 1.400,- inkl. WG und UG)
Ich habe hier gelesen, daß beide Gehälter so steuerlich bemessen werden, als wäre es ein Gehalt, von einem Arbeitnehmer!?! Gibt es keinen Freibetrag den man steuerfrei dazu verdienen darf, oder sonstige Abschreibungen????????
Irgendwo habe ich diesbezüglich einen Freibetrag von € 730,- / Jahr gelesen.
Wie geht man da vor, funktioniert das auch im Gastgewerbe - als Kellnerin, z.b. mittels einer "Honorarnote"? Könnte meine Bekannte diese Honorarnote auch als Lohnkosten - Gehalt in die Buchhaltung geben!
Weiteres habe ich hier gelesen, daß es die Möglichkeit gibt als "freier Dienstnehmer" - selbständiger Basis (was ist das eigentlich) ebenfalls zu arbeiten und dadurch bis zu einer Höchstgrenze (glaube um die € 4.000,- jährlich) zusätzlich steuerfrei dazu zu verdienen! Ist dies auch im Gastgewebe möglich! Kann ich als Kellnerin freier Dienstnehmer sein?
Ich weiß, viele Fragen auf einmal, trotzdem bitte ich um Hilfe, man will ja doch nicht so gerne quasi fast "gratis" gearbeitet haben.
Danke vielmals im voraus
und LG
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
01.07.2008 17:18
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THEMA: Re: VOLLZEIT und zusätzlich Nebenjob im GASTGEWERBE, in zwei verschiedenen Betri |
Nachdem Sie zeitlich sowie inhaltlich weisungsgebunden sind, wenn Sie als Kellnerin arbeiten (Sie können ja nicht nach freiem Belieben kommen und gehen, auch die Arbeit nicht erledigen wo Sie wollen, auch nicht wie Sie wollen) handelt es sich hier um ein echtes Dienstverhältnis.
Ihre Berechnung stimmt, Sie müssen die Sozialversicherung sowie die Lohnsteuer zahlen. Es wird so bemessen als hätten Sie bei einem Dienstgeber gearbeitet.
Der Freibetrag, den Sie erwähnt haben, bezieht sich nur auf Selbständige, die zusätzlich auch ein Dienstverhältnis haben. Das trifft in diesem Fall nicht auf Sie zu.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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