Eine Einnahmen/Ausgabenrechnung (EAR) ist bis zu einem Jahresumsatz von 400.000 EUR (Buchführungsgrenze) ausreichend. Da seit der Steuererklärung 2003 die EAR direkt im Formular E1a enthalten ist, können sie die erforderliche Gliederung am besten aus diesem Formular ersehen.
Jedenfalls sollten Sie sich aber, sofern Sie nicht nur geringfügige Umsätze erzielen, an einen professionellen Steuerberater wenden um alle Aspekte der selbständigen Tätigkeit (Aufzeichnungspflichten, Umsatzsteuer, Rechnugsausstellung, Sozialversicherung, etc) abzuklären und einen Ansprechpartner für weitere Fragen zu haben. |
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