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Verfasst von: ursula am 12.07.2004 15:02
 


THEMA:  zwei angestelltenverhältnisse
was muss ich berücksichtigen, wenn ich bei zwei verschiedenen unternehmen jeweils halbtags angestellt bin und das einkommen in beiden fällen über der geringfügigkeitsgrenze liegt. gibt es etwaige steuernachteile? danke im voraus mfg ursula
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 12.07.2004 15:02
 


THEMA:  Re: zwei angestelltenverhältnisse
Sie sind verpflichtet bis zum 30.9. des Folgejahres eine Erklärung zur Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Dadurch wird sich dann vermutlich eine Steuernachzahlung ergeben.Möglicherweise schreibt das Finanzamt auch eine Einkommensteuervorauszahlung vor. Mit freundlichen Grüßen V.Weiß www.steuerberatung-weiss.at
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