was muss ich berücksichtigen, wenn ich bei zwei verschiedenen unternehmen jeweils halbtags angestellt bin und das einkommen in beiden fällen über der geringfügigkeitsgrenze liegt.
gibt es etwaige steuernachteile?
danke im voraus
mfg ursula
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
12.07.2004 15:02
Sie sind verpflichtet bis zum 30.9. des Folgejahres eine Erklärung zur Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Dadurch wird sich dann vermutlich eine Steuernachzahlung ergeben.Möglicherweise schreibt das Finanzamt auch eine Einkommensteuervorauszahlung vor.
Mit freundlichen Grüßen
V.Weiß
www.steuerberatung-weiss.at