Verfasst von:
Christine Raberger am
04.07.2004 15:11
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THEMA: KFZ-Aufwand |
Bitte um dringende Auskunft:
Habe einen Kunden, der das private KFZ seiner Lebensgefährtin für seine betrieblichen Fahrten benutzt. Er gibt in seine Belege immer wieder Tankrechnungen und Parkscheinrechnungen hinein.
Ich bin der Meinung, dass er diese Betriebsaufwände nicht geltend machen kann, wenn er im Betriebsvermögen kein KFZ hat und auch keines gemietet od. geleast hat. Er will das KFZ weder mieten, noch erwerben und ummelden, aber auch nicht anstatt der Aufwände Kilometergeld verrechnen.
Wer kann mir sagen, ob ich mit meiner Meinung richtig liege oder kann ich ihm diese Aufwände trotzdem verbuchen ?
Herzlichen Dank - Christine |
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Verfasst von:
Christian Loggert am
04.07.2004 15:11
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THEMA: Re: KFZ-Aufwand |
Das KFZ muss sich nicht im Betriebsvermögen befinden. Es gibt ja die 50% Regelung. Wenn ein PKW nur zu 30% Betrieblich genutzt wird, kann man ja auch 30% der sämtlichen aliquoten Kosten berücksichtigen. Die Tank- sowie die Parkscheinrechnungen sind auf jeden Fall abzugsfähig wenn sie betrieblich veranlasst sind. Die Kosten des PKW (AFA, ...) sind dann nur abzugsfähig wenn er wirtschaftlicher Eigentümer des Fahrzeuges ist und diese Kosten auch trägt. |
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