Verfasst von:
amo am
02.04.2008 05:50
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THEMA: Karenz und Selbständigkeit |
Hallo!
Ich benötige Infos zu folgender Situation: Derzeit bin ich in Karenz, beziehe KBG und habe heuer auch Wochengeld bezogen. Nun möchte ich nebenbei als Übersetzerin selbständig arbeiten.
- Gilt für mich also die Grenze von 4.188 für die Sozialversicherung und ist das Wochengeld darin einzurechnen?
- Wie hoch sind die zu erwartenden SV-Beiträge bei Überschreitung der Grenze?
- Ab welchem Einkommen ist in meinem Fall Einkommenssteuer zu bezahlen?
Vielen Dank im Voraus für ihre Antworten!
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
02.04.2008 05:50
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THEMA: Re: Karenz und Selbständigkeit |
In die SV-Grenze bei der SVA ist das Wochengeld nicht ein zu rechen sondern nur der "Gewinn" aus der Selbständigkeit. Sie sollten jedenfalls einen Antrag auf Differenzvorschreibung stellen.
Die SV-Beiträge bei der SVA betragen rund 25 % vom Gewinn.
Einkommensteuer fällt ab einem Gesamt"gewinn" (inkl. Nichtselbständigkeit) von rund € 10.000,-- an - eine Berechnung können Sie auf der Seite von www.bmf.gv.at vornehmen.
Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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Verfasst von:
Michaela Schützenhöfer am
03.02.2012 10:26
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THEMA: Karenz und Selbständigkeit |
Hallo! Ich bin selbständig und bin aber unter die 11.000 Euro jährlich. Ich ziehe in Erwägung so in einem Jahr ein Kind zu bekommen. Meine Frageb: Habe ich Anspruch auf Kindergeld sprich nach dem Modell die 1000 Euro pro Monat für 12 Monate und wie bin ich versichert?
Danke für eure Ausknft
lg Michaela |
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