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Verfasst von: amo am 02.04.2008 05:50
 


THEMA:  Karenz und Selbständigkeit
Hallo! Ich benötige Infos zu folgender Situation: Derzeit bin ich in Karenz, beziehe KBG und habe heuer auch Wochengeld bezogen. Nun möchte ich nebenbei als Übersetzerin selbständig arbeiten. - Gilt für mich also die Grenze von 4.188 für die Sozialversicherung und ist das Wochengeld darin einzurechnen? - Wie hoch sind die zu erwartenden SV-Beiträge bei Überschreitung der Grenze? - Ab welchem Einkommen ist in meinem Fall Einkommenssteuer zu bezahlen? Vielen Dank im Voraus für ihre Antworten!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 02.04.2008 05:50
 


THEMA:  Re: Karenz und Selbständigkeit
In die SV-Grenze bei der SVA ist das Wochengeld nicht ein zu rechen sondern nur der "Gewinn" aus der Selbständigkeit. Sie sollten jedenfalls einen Antrag auf Differenzvorschreibung stellen. Die SV-Beiträge bei der SVA betragen rund 25 % vom Gewinn. Einkommensteuer fällt ab einem Gesamt"gewinn" (inkl. Nichtselbständigkeit) von rund € 10.000,-- an - eine Berechnung können Sie auf der Seite von www.bmf.gv.at vornehmen. Lieben Gruß Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
Verfasst von: Michaela Schützenhöfer am 03.02.2012 10:26
 


THEMA:  Karenz und Selbständigkeit

Hallo! Ich bin selbständig und bin aber unter die 11.000 Euro jährlich. Ich ziehe in Erwägung so in einem Jahr ein Kind zu bekommen. Meine Frageb: Habe ich Anspruch auf Kindergeld sprich nach dem Modell die 1000 Euro pro Monat für 12 Monate und wie bin ich versichert?

 

Danke für eure Ausknft 

lg Michaela

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