Verfasst von:
Barbara Steinhauser am
30.03.2008 06:09
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THEMA: geringfügiger Nebenjob als Lehrling |
Ich habe die Möglichkeit jeden Samstag geringfügig zu arbeiten und mir was zu meinem Lehrlingsgehalt dazu zu verdienen. Meine Frage wäre wie das mit dem versteuern aussieht. Wieviel % muss ich abführen? Und wieviel % muss ich an das Sozialamt abführen? Bitte um Antwort, damit ich weiss wieviel ich mir von diesem Nebenjob immer auf die Seite legen muss
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
30.03.2008 06:09
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THEMA: Re: geringfügiger Nebenjob als Lehrling |
Sie fallen vermutlich nicht unter die Steuerpflicht, da Sie einmal geringfügig verdienen und zusätzlich eine Lehrlingsentschädigung haben. In Summe kommen Sie vermutlich nicht über € 10.000,-- (Einkommen abzüglich Sozialversicherung) pro Jahr?
Im Bereich der Sozialversicherung wird diese mit einer Nachzahlung an Sie herantreten, wenn Sie die Nebeneinkünfte als angestellter Mitarbeiter oder als freier Dienstnehmer haben, das werden 18.07 % sein.
Achtung, ich denke Sie sollten unbedingt Ihren Lehrbeauftragten von der Nebentätigkeit informieren und sich von dort das o.k. dazu einholen, bevor Sie ihre Lehrstelle riskieren.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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Verfasst von:
dani am
16.12.2010 18:22
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Verfasst von:
Kiranpreet kaur am
04.09.2020 17:14
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THEMA: geringfügiger Nebenjob als Lehrling |
HALLO,
ich bin beschäftigt mit einem lehrstelle, aber ich wollte noch geringfügig arbeiten. (min 10 Stunden).
Mein frage ist, darf ich geringfügig arbeiten?
Wenn ja, muss ich etwas zu Versicherung od. Finazamt bezahlen?
Danke. |
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