Verfasst von:
Manfred am
14.03.2008 08:45
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THEMA: Leasing bei Firmen KFZ |
Hallo Zusammen!
Brauche bitte Ihre Hilfe!
Habe nach langer Suche eine Berechnung für die tatsächlichen Leasingraten gefunden und bin mir aber nicht sicher, ob ich es auch richtig verstanden habe!!!
Angabe beim Leasingvertrag:
Kaufpreis 25100,00
Leasingratenvorauszahlung 5000,00
Restwert 4500,00
Laufzeit 60 Monate
Berechnung der Tilgungskomponente:
25100,00 Kaufpreis
-4500,00 Restwert =
20600,00:60 Monate=343,33 Tilgungskomponente
jährlich 4119,96
AfA bei Leasinggeber 8 Jahre ergibt eine jährliche Abschreibung von 3137,50
4119,96 Tilgungskomponente minus
3137,50 AfA =
982,46 Aktivposten
Die Vorauszahlung von 5000,00 wird auf 5 Jahre durch die Rechnungsabgrenzung berücksichtigt.
1000,00 jährliche Rechnungsabgrenzung
+3137,50 AfA
- 982,46 Aktivposten
= 3155,04 Leasingaufwand, mon. 262,92
Wenn der tatsächliche monatliche Leasing- aufwand 343,33 ist und ich aber nur 262,92 berücksichtigen kann, wie verbuche ich dann das ganze bei der Einnahmen und Ausgabenrechnung?
Bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung!!
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
14.03.2008 08:45
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THEMA: Re: Leasing bei Firmen KFZ |
Lieber Manfred,
Tilgung - o.k.
Afa - o.k.
Aktivposten - o.k.
Rechnungsabgrenzung - das sehe ich so nicht, es handelt sich um eine Aktivierung, die wie die jährlichen Teilaktivierungend er Leasingrate vorerst nicht abgeschrieben wird. Sonst würde die Rechnung ja nicht aufgehen.
Verbuchung:
Die Leasingrate abzüglich Aktivierungsposten auf den Leasingaufwand
die jährlichen (monatlichen) Aktiviierungsposten in das Anlagenverzeichnis
die Anzahlung ebenfalls in das Anlagenverzeichnis
Im AVZ sollten alle Aktivierungen auf einen Posten zusammengefasst werden und für die Dauer des Leasingvertrages NICHT abgeschrieben werden.
Lieben Gruß
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
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Verfasst von:
Manfred am
14.03.2008 08:45
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THEMA: Re: Leasing bei Firmen KFZ |
Sehr geehrte Frau Hochweis!
Vielen Dank für die Beantwortung!
Sehe ich das richtig, obwohl das Auto Vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann man die Vorsteuer von der Anzahlung (€ 5.000,00)erst bei Leasingvertragsende geltend machen?!?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Liebe Grüße Manfred
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