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Verfasst von: Manfred am 14.03.2008 08:45
 


THEMA:  Leasing bei Firmen KFZ
Hallo Zusammen! Brauche bitte Ihre Hilfe! Habe nach langer Suche eine Berechnung für die tatsächlichen Leasingraten gefunden und bin mir aber nicht sicher, ob ich es auch richtig verstanden habe!!! Angabe beim Leasingvertrag: Kaufpreis 25100,00 Leasingratenvorauszahlung 5000,00 Restwert 4500,00 Laufzeit 60 Monate Berechnung der Tilgungskomponente: 25100,00 Kaufpreis -4500,00 Restwert = 20600,00:60 Monate=343,33 Tilgungskomponente jährlich 4119,96 AfA bei Leasinggeber 8 Jahre ergibt eine jährliche Abschreibung von 3137,50 4119,96 Tilgungskomponente minus 3137,50 AfA = 982,46 Aktivposten Die Vorauszahlung von 5000,00 wird auf 5 Jahre durch die Rechnungsabgrenzung berücksichtigt. 1000,00 jährliche Rechnungsabgrenzung +3137,50 AfA - 982,46 Aktivposten = 3155,04 Leasingaufwand, mon. 262,92 Wenn der tatsächliche monatliche Leasing- aufwand 343,33 ist und ich aber nur 262,92 berücksichtigen kann, wie verbuche ich dann das ganze bei der Einnahmen und Ausgabenrechnung? Bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung!!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 14.03.2008 08:45
 


THEMA:  Re: Leasing bei Firmen KFZ
Lieber Manfred, Tilgung - o.k. Afa - o.k. Aktivposten - o.k. Rechnungsabgrenzung - das sehe ich so nicht, es handelt sich um eine Aktivierung, die wie die jährlichen Teilaktivierungend er Leasingrate vorerst nicht abgeschrieben wird. Sonst würde die Rechnung ja nicht aufgehen. Verbuchung: Die Leasingrate abzüglich Aktivierungsposten auf den Leasingaufwand die jährlichen (monatlichen) Aktiviierungsposten in das Anlagenverzeichnis die Anzahlung ebenfalls in das Anlagenverzeichnis Im AVZ sollten alle Aktivierungen auf einen Posten zusammengefasst werden und für die Dauer des Leasingvertrages NICHT abgeschrieben werden. Lieben Gruß Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at
Verfasst von: Manfred am 14.03.2008 08:45
 


THEMA:  Re: Leasing bei Firmen KFZ
Sehr geehrte Frau Hochweis! Vielen Dank für die Beantwortung! Sehe ich das richtig, obwohl das Auto Vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann man die Vorsteuer von der Anzahlung (€ 5.000,00)erst bei Leasingvertragsende geltend machen?!? Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Liebe Grüße Manfred
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