Verfasst von:
robert karner am
13.04.2004 15:25
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THEMA: eigentumswohnung mit fremdem Geld |
Hallo liebe Experten !
Problemstellung: Eltern wollen mir Geld (140.000 Euro) für Erwerb einer Eigentumswohnung schenken. Theoretisch müssten 2% Schenkungssteuer bezahlt werden. Aber wer prüft, wenn ich das Geld in bar erhalte, von wem es stammt ? Ich kann es genausogut im Casino,beim Wetten,Brieflose usw. gewonnen haben !?
2) Ich kaufe dann mit dem Geld die Wohnung. Kann ich rechtlich belangt werden? (z.B. Finanzamt kommt danach und fragt,wo ich das Geld her habe ? Muss ich Steuer (Einkommensteuer ?) bezahlen nach dem Wohnungkauf ? Oder bin ich komplett "aus dem Schneider" ? |
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Verfasst von:
Christine Raberger am
13.04.2004 15:25
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THEMA: Re: eigentumswohnung mit fremdem Geld |
hallo hr. karner,
soviel mir bekannt ist, gilt hier "beweislastumkehr", d.h., SIE müssen belegen, bzw. beweisen können, woher Sie das Geld haben.
Können (oder wollen) Sie das nicht, reimt sich die Behörde selbst die Mittelherkunft zusammen und schreibt dementsprechende Steuern vor. So habe ich es zumindest in meinem WIFI-Bilanzbuchhalterkurs, Steuerrecht, gelernt.
vG - Christine |
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