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Verfasst von: Alfred am 09.03.2004 08:02
 


THEMA:  Investorenwohnung / Verkauf nach 10 Jahren
Guten Tag, danke für die Möglichkeit, hier Fragen zu stellen! Wirklich toller Service. Ich habe am 24.11.1994 zwei Wohnungen als Investor erworben und hierfür Vorsteuerabzug geltend gemacht und gleichzeitig Wohnbauförderung erhalten. Aus privaten Gründen, muss ich heuer eine der beiden Wohnungen abstossen. Meine Frage an die Experten: - welches Datum ist für die 10 Jahresfrist entscheidend (Kaufvertrag?) - muss der Vorsteuerabzug zurückbezahlt werden oder gilt auch hier die 10 Jahresfrist - Spekulationssteuer fällt bei Einhaltung der 10 Jahresfrist nicht an - oder?! Gibt es noch etwas zu beachten aus steuerlicher Sicht? Danke vorab für die Unterstützung. Liebe Grüße Alfred
Verfasst von: Mag. Rent am 09.03.2004 08:02
 


THEMA:  Re: Investorenwohnung / Verkauf nach 10 Jahren
- welches Datum ist für die 10 Jahresfrist entscheidend (Kaufvertrag?) Die Spekulationsfrist läuft ab dem Datum des Kaufvertrages. - muss der Vorsteuerabzug zurückbezahlt werden oder gilt auch hier die 10 Jahresfrist. Bei der USt läuft die Frist ab 1995. Im Jahr 2004 wäre noch 1/10 der VSt. zu berichtigen. - Spekulationssteuer fällt bei Einhaltung der 10 Jahresfrist nicht an - oder?! Die Berechnung des Zeitraums bei der Spekulationsfrist erfolgt von Tag zu Tag. Also im Prinzip ab 25.11 würde keine Spekulation mehr vorliegen. In bestimmten Fällen kann sich die Spekulationsfrist jedoch auf 15 Jahre erstrecken. Ich rate Ihnen diesbezüglich einen Steuerberater aufzusuchen. mfG Mag. Rent
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