Bitte um Auskunft, ob mir jemand die nachstehenden Fragen, betreffend MwSt. im Wohhnungseigentum (WEG), beantworten kann.
A)
Monatlich bezahlen die Wohnungseigentümer die
Betriebskosten-Vorauszahlungen an die Hausverwaltung (inkl. 10 % MwSt.
für Betriebskosten, inkl. 20 % für Garagen).
Wird diese MwSt., welche bei den Betriebskosten-Vorauszahlungen
ausgewiesen ist und von uns Wohnungseigentümer mtl. an die Verwaltung
bezahlt wird, prompt an das Finanzamt v.d. Verwaltung abgeführt, oder
wird diese erst dann abgeführt, wenn der tatsächliche Aufwand (Rechnung)
hierfür vorliegt?
B)
Bei den Positionen Wasser, Kanal, Müll bezahlt die
Eigentümergemeinschaft diese Rechnungen an die Gemeinde. Die darin
enthaltenen 10 % MwSt. bekommt die Eigentümergemeinschaft vom Finanzamt
zurück.
Die Eigentümergemeinschaft verrechnet Ihrerseits die Nettobeträge dieser
3 Pos. plus 10 % MwSt. an die einzelnen Wohnungseigentümer weiter. Diese
10 % MwSt. sind an das Finanzamt abzuführen und bekommen die WE
(Wohnungseigentümer) nicht zurück, da Endverbraucher?
C)
Beim Verwalterhonorar bin ich mir nicht im klaren, ob hier die
Verwaltung zuerst der Eigentümergemeinschaft den Nettobetrag plus 10 %
MwSt. in Rechnung stellt und diese 10 % MwSt. die Eigentümergemeinschaft
vom Finanzamt wieder zurückbekommt und erst danach verrechnet die
Eigentümergemeinschaft an die einzelnen WE den Nettobetrag plus 10 %
MwSt. weiter? Oder
ist dies nicht der Fall und verrechnet die Verwaltung gleich direkt an
die einzelnen WE den Nettobetrag plus 10 % Mwst. - diese 10 % MwSt.
führt die Verwaltung an das FA (Finanzamt) ab und werden vom FA nicht an
die WE refundiert?
Für Ihre Information und Mühe besten Dank. |
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