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Verfasst von: Michael Taferner am 25.09.2007 05:43
 


THEMA:  MwSt. im WEG
Bitte um Auskunft, ob mir jemand die nachstehenden Fragen, betreffend MwSt. im Wohhnungseigentum (WEG), beantworten kann. A) Monatlich bezahlen die Wohnungseigentümer die Betriebskosten-Vorauszahlungen an die Hausverwaltung (inkl. 10 % MwSt. für Betriebskosten, inkl. 20 % für Garagen). Wird diese MwSt., welche bei den Betriebskosten-Vorauszahlungen ausgewiesen ist und von uns Wohnungseigentümer mtl. an die Verwaltung bezahlt wird, prompt an das Finanzamt v.d. Verwaltung abgeführt, oder wird diese erst dann abgeführt, wenn der tatsächliche Aufwand (Rechnung) hierfür vorliegt? B) Bei den Positionen Wasser, Kanal, Müll bezahlt die Eigentümergemeinschaft diese Rechnungen an die Gemeinde. Die darin enthaltenen 10 % MwSt. bekommt die Eigentümergemeinschaft vom Finanzamt zurück. Die Eigentümergemeinschaft verrechnet Ihrerseits die Nettobeträge dieser 3 Pos. plus 10 % MwSt. an die einzelnen Wohnungseigentümer weiter. Diese 10 % MwSt. sind an das Finanzamt abzuführen und bekommen die WE (Wohnungseigentümer) nicht zurück, da Endverbraucher? C) Beim Verwalterhonorar bin ich mir nicht im klaren, ob hier die Verwaltung zuerst der Eigentümergemeinschaft den Nettobetrag plus 10 % MwSt. in Rechnung stellt und diese 10 % MwSt. die Eigentümergemeinschaft vom Finanzamt wieder zurückbekommt und erst danach verrechnet die Eigentümergemeinschaft an die einzelnen WE den Nettobetrag plus 10 % MwSt. weiter? Oder ist dies nicht der Fall und verrechnet die Verwaltung gleich direkt an die einzelnen WE den Nettobetrag plus 10 % Mwst. - diese 10 % MwSt. führt die Verwaltung an das FA (Finanzamt) ab und werden vom FA nicht an die WE refundiert? Für Ihre Information und Mühe besten Dank.
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