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Verfasst von: Gerald Hofer am 25.02.2004 12:11
 


THEMA:  Absetzbarkeit
Ich habe im Fernsehen gehört, dass auch für Privatpersonen der Kauf von Computern absetzbar ist. Wo soll ich beim Lohnsteuerausgleich den Kaufpreis eintragen?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 25.02.2004 12:11
 


THEMA:  Re: Absetzbarkeit
Sie müssen den entsprechenden Betrag unter den Werbungskosten eintragen. Aber meisten verlangt das Finanzamt, dass Sie einen Privatanteil ausscheiden.Hat der PC mehr als € 400,-- gekostet, dann müssen Sie die Kosten auf die Nutzungsdauer verteilen.(3 bis 4 Jahre) mfg V.Weiß
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