Verfasst von:
Gerald Hofer am
25.02.2004 12:11
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| THEMA: Absetzbarkeit |
| Ich habe im Fernsehen gehört, dass auch für Privatpersonen der Kauf von Computern absetzbar ist.
Wo soll ich beim Lohnsteuerausgleich den Kaufpreis eintragen? |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
25.02.2004 12:11
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| THEMA: Re: Absetzbarkeit |
| Sie müssen den entsprechenden Betrag unter den Werbungskosten eintragen. Aber meisten verlangt das Finanzamt, dass Sie einen Privatanteil ausscheiden.Hat der PC mehr als € 400,-- gekostet, dann müssen Sie die Kosten auf die Nutzungsdauer verteilen.(3 bis 4 Jahre)
mfg
V.Weiß |
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