Verfasst von:
Archie am
22.08.2007 13:06
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THEMA: Renovierung |
Ich bin derzeit dabei, mit meinem Büro zu übersiedeln. Dabei mache ich einfache Renovierungsarbeiten (Ausmalen, Fertigparkett verlegen, etc.) in den neuen Räumlichkeiten selbst.
Meine Frage: Kann ich (neben den Materialkosten) hier meinen eigenen Arbeitsaufwand hier als Betriebsausgabe ansetzen (z.B. übliche Handwerkerpreise pro Std. bzw. m² oder wenigstens günstigere Hilfsarbeiterpreise)?
Übrigens: Als Architekt bin ich zwar kein Professionist, aber weiß natürlich, wie eine korrekte Ausführung auszusehen hat.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
22.08.2007 13:06
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THEMA: Re: Renovierung |
Außer den Materialkosten kann die Eigenleistung steuerlich nicht geltend gemacht werden.
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Verfasst von:
OeSV Oesterr. Steuerverein am
22.08.2007 13:06
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THEMA: Re: Renovierung |
>Ausgenommen, die Leistung wird für eine
>GmbH erbracht, dann kann man sehr wohl
>etwas verrechnen
Ja, die GmbH kann das als Betriebsausgabe absetzen und spart sich 25% Steuern ...
Und Sie muessen das als Einnahme in Ihre Steuererklaerung aufnehmen und zahlen zB 50% Steuern.
Das waere so kein gutes Geschaeft.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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