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Verfasst von: Stefanie am 22.08.2007 07:45
 


THEMA:  Anspruchszinsen ... das kann doch nicht wahr sein!
Folgende Situation: Arbeitnehmerveranlagung 2003 im Jahr 2007 abgegeben ... ca 500€ Gutschrift bekommen. 500€ wären zuwenig, als das ich die 50€ Grenze für die Anspruchszinsen überschreite. Ok, soweit so gut: nun ist aber bei der Arbeitnehmerveranlagung der Bearbeiterin ein Fehler passiert und ich habe beeinsprucht und daraufhin ca 800€ zugesprochen bekommen. Mit 800€ sind bereits Anspruchszinsen möglich, da Zinsen >50€ seit 2003 dabei entstehen. Aber: diese Zinsen bekomme ich nicht, mit der Begründung, dass ich für die zuerst zuerkannten 500€ keine Zinsen bekomme und die Berechnungszeit für die 800€ erst mit Einspruch beginnt. Das kann es doch wohl nicht sein? Was kann ich dafür, dass die Bearbeiterin nicht gleich von Anfang an 800€ Gutschrift für die Arbeitnehmerveranlagung berechnet hat. Hätte sie das getan, würde ich die Zinsen ja bekommen. Da sie sich aber verrechnet hat, bekomme ich die Zinsen nicht. X Anrufe beim Finanzamt + 2 Einsprüche haben nichts genutzt. Wie gehe ich am besten vor? Bin ich wirklich im Unrecht?
Verfasst von: Klaus Hagn am 22.08.2007 07:45
 


THEMA:  Re: Anspruchszinsen ... das kann doch nicht wahr sein!
Ich wüsste nicht, wo steht, dass man im vorliegenden Fall keine Anspruchszinsen bekommt. Falls Sie immer mit dem selben Referenten Kontakt hatten, wenden Sie sich nun an den Teamleiter oder an das Info-Center. Wenn man bei der ablehenden Haltung bleibt, beantragen Sie (am besten schriftlich) die bescheidmäßige Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen, gegen diesen Bescheid können Sie dann berufen.
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