Verfasst von:
Nicole S am
27.08.2007 04:23
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THEMA: 2 Stellen - Finanzamtnachzalung? |
Hallo,
meine Situation: Ich arbeite Vormittags geringfügig (angemeldet).
Nun habe ich für Nachmittags eine Teilzeitstelle in Aussicht. Genaue Bezahlung erfahre ich erst.
Mich würde interessieren:
1. wie viel kann ich für eine Arbeit als Bürokraft 20h/WO verlangen und
2. würe es klug, die geringfügige Stelle ebenfalls zu behalten oder mit wieviel Abgaben durch eine doppelte Beschäftigung muss ich rechnen?
Danke,
Nicole
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
27.08.2007 04:23
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THEMA: Re: 2 Stellen - Finanzamtnachzalung? |
1.Das hängt von Ihrer Qualifikation, Ihrem Alter u.dem Kollektivvertrag ab.
2.die Sozialvers. beträgt für den Dienstnehmer 18% vom Bruttogehalt.Steuer fällt erst bei einem Einkommen über € 10.000,-- jährlich an.
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