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Verfasst von: thomas am 11.04.2006 10:54
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung - Studium
Bin Arbeitnehmer und studiere nebenbei. Kann ich außer dem Studienbeitrag auch andere Ausgaben für das Studium in den Werbungskosten absetzten? wie z.B. Den Computer den ich fürs Studium brauche? Die Fahrtkosten auf die Uni? Bücher? Kosten fürs Studentenheim?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 11.04.2006 10:54
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmerveranlagung - Studium
Ja, können Sie.Nur die Kosten des Studentenheimes sind fraglich. Eventuell als doppelte Haushaltsführung.
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