Heyo Christian,
1.) Dürfen tust du, so viel du magst. Aber je nach Umsatz - bzw. Gewinn ändern sich halt die verpflichtenden Abgaben. Prinzipiell: Bis 5830€ Gewinn (=Geringfügigkeitsgrenze) im Jahr bist du von der Pflichtversicherung ausgenommen, sprich musst versicherungstechnisch nur Unfallversicherung (ca. 10€ im Monat) an die SVA zahlen. Das Einhalten dieser Grenze macht vor allem neben einem Angestelltenverhältnis Sinn, da du durch deine Anstellung ja generell bereits vollversichert bist. Bei Überschreiten dieser Grenze musst du dich auch für deine selbstständige Tätigkeit vollversichern lassen, sprich Vorauszahlungen an die SVA leisten (ca. 28% deines Umsatzes). Einkommenssteuer fällt aber bereits ab 730€ Gewinn (= Veranlagungsfreibetrag) an. Dieser Steuersatz ist in deinem Fall vor allem von deinem Angestelltenverhältnis abhängig (fällst du dort bereits beispielsweise unter 32,5% Lohnsteuer, musst du diesen Steuersatz auch für deine selbstständigen Einkünfte abführen),
2.) WKO. Du wirst vermutlich das freie EDV-Dienstleistungsgewerbe anmelden müssen, oder als "Neuer Selbstständiger".
3.) Najo, sicher nicht als Privatperson - sobald du gewerbliche Tätigkeiten ausübst, bist du nach außen hin keine Privatperson mehr, sondern zumindest ein Einzelunternehmen. Das mit der Vorsteuer ist korrekt - es sei denn, dein Umsatz übersteigt 36.000€ im Jahr - dann bist du verpflichtet, 20% Umsatzsteuer zu verrechnen und abzuführen, bist dafür aber auch vorsteuerabzugsberechtigt. Du kannst auch unter dieser Umsatzgrenze freiwillig zur Verrechnung von Umsatzsteuer bzw. Vorsteuerabzug optieren (Regelbesteuerung).
4.) Wie bereits beschrieben - abhängig von Umsatz & Gewinn. WKO-Grundumlage für dein Gewerbe solltest ggf. noch einberechnen (zumeist zw. 150-250€/Jahr).
LG |