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Verfasst von: Christian am 23.09.2022 18:33
 


THEMA:  Nebenbei freiberuflich: was darf ich verdienen?

Hallo!

Urpsrünglich hatte ich vor ein Einzelunternehmen (neben einem Vollzeitjob) zu gründen und überlege damit vorerst freiberuflich (Grafikdesign) zu beginnen.

Leider finde ich es schwierig aktuelle Informationen dazu zu finden, deswegen meine Fragen:

  1. Wie viel darf ich nebenbei freiberuflich dazuverdienen?
  2. Wo muss meine freiberufliche Tätigkeit gemeldet werden? (abgesehen vom Arbeitgeber)
  3. Rechnungen werden als Privatperson ohne Steuer ausgestellt und es darf bei Einkäufen auch keine Vorsteuer abgezogen werden, richtig?
  4. Gibt es sonstige Abgaben? (verpflichtende Unfallvericherungen oder ähnliches?

Vielen Dank!

 

Christian

Verfasst von: Doian am 24.09.2022 11:39
 


THEMA:  Nebenbei freiberuflich: was darf ich verdienen?

Heyo Christian,

1.) Dürfen tust du, so viel du magst. Aber je nach Umsatz - bzw. Gewinn ändern sich halt die verpflichtenden Abgaben. Prinzipiell: Bis 5830€ Gewinn (=Geringfügigkeitsgrenze) im Jahr bist du von der Pflichtversicherung ausgenommen, sprich musst versicherungstechnisch nur Unfallversicherung (ca. 10€ im Monat) an die SVA zahlen. Das Einhalten dieser Grenze macht vor allem neben einem Angestelltenverhältnis Sinn, da du durch deine Anstellung ja generell bereits vollversichert bist. Bei Überschreiten dieser Grenze musst du dich auch für deine selbstständige Tätigkeit vollversichern lassen, sprich Vorauszahlungen an die SVA leisten (ca. 28% deines Umsatzes). Einkommenssteuer fällt aber bereits ab 730€ Gewinn (= Veranlagungsfreibetrag) an. Dieser Steuersatz ist in deinem Fall vor allem von deinem Angestelltenverhältnis abhängig (fällst du dort bereits beispielsweise unter 32,5% Lohnsteuer, musst du diesen Steuersatz auch für deine selbstständigen Einkünfte abführen),

 

2.) WKO. Du wirst vermutlich das freie EDV-Dienstleistungsgewerbe anmelden müssen, oder als "Neuer Selbstständiger".

 

3.) Najo, sicher nicht als Privatperson - sobald du gewerbliche Tätigkeiten ausübst, bist du nach außen hin keine Privatperson mehr, sondern zumindest ein Einzelunternehmen. Das mit der Vorsteuer ist korrekt - es sei denn, dein Umsatz übersteigt 36.000€ im Jahr - dann bist du verpflichtet, 20% Umsatzsteuer zu verrechnen und abzuführen, bist dafür aber auch vorsteuerabzugsberechtigt. Du kannst auch unter dieser Umsatzgrenze freiwillig zur Verrechnung von Umsatzsteuer bzw. Vorsteuerabzug optieren (Regelbesteuerung).

 

4.) Wie bereits beschrieben - abhängig von Umsatz & Gewinn. WKO-Grundumlage für dein Gewerbe solltest ggf. noch einberechnen (zumeist zw. 150-250€/Jahr).

 

LG

Verfasst von: Jeannie am 24.09.2022 19:59
 


THEMA:  Nebenbei freiberuflich: was darf ich verdienen?

Hallo Christian,

Freiberuflich ist wohl nur ein anderes Wort für "nicht angestellt".

Unternehmer (Gewerbetreibender, Vermieter, ...) ist man, sobald man gewinnorientiert tätig ist. Und damit ist sofort SV-Pflicht (zumindest Unfallvers.) fällig, auch schon in der "Werbephase". 

Wie Doian schon ausgeführt hat, gibt es pauschale Zahlungen und soche die von Gewinn oder Umsatz abhängig sind, also ein sehr komplexes Thema. Rechnen Sie einfach damit, dass Ihnen höchstens die Hälfte des Gewinns bleibt.

Bei der SV bin ich jedoch anderer Meinung: Wenn die Geschäfte gut laufen, kann man sich auch die SV leisten, die auch in Summe mit der Anstellung nie die Höchstbemessungsgrundlage übersteigen wird. Aber sie senkt die Steuer und erhöht den Pensionsanspruch - es ist kein verlorenes Geld.

LG Jeannie

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