Sehr geehrtes Steuerberaterteam,
ich hätte Fragen zu zwei Themen.
Ich habe verschiedenes über die Verbuchung von Bankgebühren gelesen, könnten Sie mir bitte weiterhelfen?
Wie soll ich laut Mindestgliederung der EA-Rechnung in der Steuererklärung ( E1a, Nettosystem) Habezinsen, Sollzinsen, KESt, Kartengebühr, Spesen und Provisionen verbuchen? Welche Kennzahlen? (9090?, 9220?,9230?)
Weiters: ich werde Ende Juni mein Handelsgewerbe endgültig anmelden. Muss ich ausser der EA- Rechnung zum Abschliessen meiner Tätigkeit auch ein Bilanz erstellen? Ich habe im 1. Halbjahr 2016 noch gewerbliche Tätigkeit gehabt. Hab ich dann bis 30.06.2017. für die Erklärungen?
Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grü?en: Sophie Dubann |