Hallo,
bei einer Doppelhaushälfte in der die Dachgeschosswohnung vermietet wird aber der untere Stock privat genutzt wird steht eine Erneuerung der Dacheindeckung sowie der Dachfenster an.
Hierzu tauchen bei mir folgende Fragen auf:
1., Wäre die Abschreibungvariante als Instandsetzung auf 10 Jahre richtig?
2., Müssen die gesamten Kosten anteilsmäßig (prozentual) nach m² der vermieteten und privat genutzten Wohnung aufgeteilt werden? Oder einfach
50/50?
3., Können Zinsen und Kreditkosten ebenso anteilsmäßig abgesetzt werden wenn das Projekt über einen Kredit finanziert wird?
Oder lediglich die Kosten laut Punkt 2.
Vielleicht weiss hier jemand Rat.
Vielen Dank vorab und lg |