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Verfasst von: Lisa am 30.10.2014 21:19
 


THEMA:  Einmalige Einkünfte

Hallo,

ich habe einmalige Einkünfter über 730€ - aus einer Expertise verfassen. Mus ich diese versteuern oder kann ich mit Liebhaberei argumentieren?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 31.10.2014 12:37
 


THEMA:  Einmalige Einkünfte

Liebhaberei kommt bei Verlusten zum Tragen.

Wenn Ihre gesamten Einkünfte unter 11.000,-- im Jahr sind, fällt keine Steuer an.

Wenn Sie die 730,-- neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, dann sind Sie prinzipiell einkommensteuerpflichtig.

Allerdings können Sie Betriebsausgaben abziehen.

Wir beraten Sie gerne:

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: aaaaa am 11.12.2023 09:16
 


THEMA:  Einmalige Einkünfte

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