Liebhaberei kommt bei Verlusten zum Tragen.
Wenn Ihre gesamten Einkünfte unter 11.000,-- im Jahr sind, fällt keine Steuer an.
Wenn Sie die 730,-- neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, dann sind Sie prinzipiell einkommensteuerpflichtig.
Allerdings können Sie Betriebsausgaben abziehen.
Wir beraten Sie gerne:
www.steuerberatung-weiss.at
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