Mit 25 % sind alle Kapialterträge, also auch Aktiengewinne endversteuert. Fristen (Spekulation) gibt es nicht mehr.
Bei Verlusten innerhalb eines Kalenderjahres fällt keine Steuer an (Verlustausgleich). Innerhalb eines Depots, einer Bank sollte dies automatisch funktionieren, dass keine Steuer abgezogen wird. Bei mehreren Depots geht dies nur über eine Einkommensteuererklärung. Alos unbedingt nachrechnen.
Wurde - aus welchen Gründen auch immer - keine Steuer vom Gewinn abgezogen (25 %), so sind die Gewinne ebenfalls in einer Einkommensteuer anzugeben. Bankspesen und andere Kosten können nicht gegen die KESt. gegengerechnet werden.
LG Johanna |