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Verfasst von: Daniel Nöst am 28.07.2014 16:28
 


THEMA:  Aktiengewinn versteuern

Guten Tag,

Ich habe eine Frage bezüglich Aktiengewinn versteuern. Genauer gesagt geht es um Gewinne die bei einem Binären Broker erziehlt  werden. Die müssen meines Wissen nach wie Aktiengewinne versteuert werden.

Habe ich folgende Situation richtig verstanden:

Man Handelt zum Beispiel 12  Monate bei einem Binären Broker. Mann erziehlt dabei 5600€ Gewinn abgleichzeitig auch 5900€ verlust.
 Da hätte man dann ein Minus von 300€. Da wären keine Steuern abzuführen wegen dem verlustausgleich.  Aber sobald man hier ein +...€ hätte müssten der +Wert versteuert werden.

Ich hoffe ich habe das richtig verstanden.

Vielen dank für Ihre Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Nöst

Verfasst von: Johanna am 31.07.2014 14:54
 


THEMA:  Aktiengewinn versteuern

Mit 25 % sind alle Kapialterträge, also auch Aktiengewinne endversteuert. Fristen (Spekulation) gibt es nicht mehr.

Bei Verlusten innerhalb eines Kalenderjahres fällt keine Steuer an (Verlustausgleich). Innerhalb eines Depots, einer Bank sollte dies automatisch funktionieren, dass keine Steuer abgezogen wird. Bei mehreren Depots geht dies nur über eine Einkommensteuererklärung. Alos unbedingt nachrechnen.

Wurde - aus welchen Gründen auch immer - keine Steuer vom Gewinn abgezogen (25 %), so sind die Gewinne ebenfalls in einer Einkommensteuer anzugeben. Bankspesen und andere Kosten können nicht gegen die KESt. gegengerechnet werden.

LG Johanna

Verfasst von: Daniel Nöst am 31.07.2014 19:24
 


THEMA:  Aktiengewinn versteuern

Zuerst mal vielen dank für Ihre Hilfe.

Das Depot befindet sich bei einem ausländischen Broker. Deshalb muss ich beides selbst abführen. Die Einkommernssteuer macht man ja nur einmal im Jahr.

Und wenn ich diese mache muss ich nur eine gegeüberstellung der Gewinne und des Verlustes machen. Solange ich da im Minus dann bin brauche ich nichts zu versteuern.

Hoffe das habe ich jetzt richtig verstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Nöst

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