Hallo! Ich bitte um Mitteilung, ob es stimmt, dass die Bilanz einer GmbH bis spätestens 30.09.2011 an das Firmenbuch übermittelt sein muss und im Fall einer verspäteten Abgabe Strafen von bis 720 € pro Gesellschafter festgesetzt werden? Falls dies stimmt, gibt es die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen? Bitte um Rückmeldung. MfG |