Verfasst von:
Christoph am
06.06.2011 13:12
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THEMA: Auslandseinkünfte nichtselbständig, Formular L1i |
Hallo,
folgender Fall: ich habe 2010 nichtselbständig für eine dt. Firma in Deutschland gearbeitet und hatte einen deutschen Wohnsitz. Gleichzeitig weiterhin meinen österr. Wohnsitz und selbständige Tätigkeit in Österreich.
Mein deutsches Einkommen sollte unter Progressionsvorbehalt steuerbefreit sein in Österreich. Ich habe das Formular L1i bisher nie gebraucht, muß ich das deutsche Einkommen unter Kennzahl 453 oder 359 angeben? Von meinem dt. Arbeitgeber liegt nämlich kein Formular L17 vor.
danke für die Hilfe,
lg |
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
08.06.2011 14:01
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