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Verfasst von: Christoph am 06.06.2011 13:12
 


THEMA:  Auslandseinkünfte nichtselbständig, Formular L1i

Hallo,

folgender Fall: ich habe 2010 nichtselbständig für eine dt. Firma in Deutschland gearbeitet und hatte einen deutschen Wohnsitz. Gleichzeitig weiterhin meinen österr. Wohnsitz und selbständige Tätigkeit in Österreich.

Mein deutsches Einkommen sollte unter Progressionsvorbehalt steuerbefreit sein in Österreich. Ich habe das Formular L1i bisher nie gebraucht, muß ich das deutsche Einkommen unter Kennzahl 453 oder 359 angeben? Von meinem dt. Arbeitgeber liegt nämlich kein Formular L17 vor.

 

danke für die Hilfe,

lg

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 08.06.2011 14:01
 


THEMA:  Auslandseinkünfte nichtselbständig, Formular L1i

Lieber Herr Christoph,

 359 ist ausschließlich für Pensionseinkünfte. Da ich annehme, dass das bei Ihnen nicht der Fall ist, bitte die 453 verwenden.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

 

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