Guten Tag !
Ich arbeite bei der Polizei in NÖ. Mein kürzester Weg von zu Hause zur Arbeitsstelle beträgt 20,2 km lt. meinem Tacho bei Unzumutbarkeit der langen Wartezeit, bzw. fährt gar kein öffentl. Verkehrsmittel an der Hälfte der Tage.
Frage: Steht mir in diesem Fall die kleine PP (2-20 km) oder die große (20-40 km) PP zu - ich habe auf jeden Fall aufgrund der abgelesenen Entfernung mittels meines km-Zählers im Auto die große (20-40 km) PP bei meinem Dienstgeber beantragt.
Als Antwort habe ich bekommen, dass die Wegstrecke lt. zwei Routenplanern lediglich 19 km beträgt ? Ist das für mich bindend, denn ein Routenplaner kann doch lediglich als Anhaltspunkt dienen, punkto Genauigkeit scheiden sich jedoch die Geister.
Weiters wird von unserem Dienstgeber ein Fahrtkostenzuschuss gewährt. Kann man diesen auch im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen oder gibts den nur, wenn die PP in die monatliche Gehaltsabrechnung einfließt ?
Ich würde dann nämlich die PP und den FKZ jährlich bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen - für meine Angaben bin ohnehin ich alleine verantwortlich.
Abschließend noch eine Frage eines Kollegen, welcher eine Wegstrecke von exakt 20 km hat: gebührt hier die kleine (2-20 km) PP oder die große (20-40 km) PP ? Wir haben leider dsbzgl. nichts passendes im Internet gefunden.
Vielen Dank im Voraus.
MfG
J. S. |