Verfasst von:
Harald S. am
09.02.2011 23:10
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THEMA: Arbeitnehmerveranlagung Werbekosten |
Guten Tag,
ich arbeite Teilzeit 20h und gehe einem berufsspezifischen Studium nach. Ich hätte eine Frage was genau als Werbekosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung gültig gemacht werden kann: -Parkgebühren bei der Universität -Fahrtkosten? -Bücher etc. für Studium/Beruf -Studienbeiträge Danke!
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Verfasst von:
Alex am
10.02.2011 19:09
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THEMA: Arbeitnehmerveranlagung Werbekosten |
Hallo!
Also Studienbeitrage, Fachliteratur sowie Fahrtkosten gehen auf jedenfall. Parkgebühren weiß ich nicht...
Das Ministerium schreibt hierzu folgendes: "
Die Kosten für ein Universitätsstudium können als Fortbildungskosten (zB Zweitstudium mit enger Verflechtung zum Erststudium wie etwa das Studium der Betriebswirtschaftslehre durch einen Juristen), als Ausbildungskosten in einem verwandten Beruf (zB Betriebswirtschaftsstudium eines Industriekaufmannes) oder als Umschulungskosten (zB Pharmaziestudium einer Bibliothekarin) absetzbar sein.
Dabei sind nicht nur Studienbeiträge, sondern sämtliche mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängenden Kosten (zB Fachliteratur und Fahrtkosten) abzugsfähig."
Grüße! |
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Verfasst von:
Harald S. am
10.02.2011 19:34
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THEMA: RE: Arbeitnehmerveranlagung Werbekosten |
Hallo,
danke für die Antwort! Ich habe da noch eine Frage zu den Fahrtkosten, ich fahre hier mit dem eigenem Auto. Es ist natürlich eine Strecke von Uni zum Arbeitsplatz und umgekehrt, sowieso Uni nach Hause und umgekehrt zu fahren (Arbeit nach Hause wird ja schon durch die Pendlerpauschale abgeglichen). Wie kann ich das, wenn überhaupt, als Fahrtkosten geltend machen(welche nachweiße etc.). danke! |
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Verfasst von:
Alex am
11.02.2011 08:51
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THEMA: Arbeitnehmerveranlagung Werbekosten |
Also ich würds auf jedenfall als Fort- und Weiterbildungskosten abgelten. Steht auch so bei Finanzonline, dass alle zusätzlichen Fahrtkosten abgegolten werden können. Also bei Belegen weiß ich nicht genau... wahrscheinlich Benzinkosten auf Kilometer anteilig aufgerechnet oder so. Hab leider kein Auto und deshalb kommt das für mich nicht in Frage.
grüße |
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Verfasst von:
Harald S. am
12.02.2011 11:44
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THEMA: RE: Arbeitnehmerveranlagung Werbekosten |
Hallo,
so ich war Gestern beim Finanzamt dort wurde mir gesagt das ich weder Fahrtkosten(außer mit Bus) noch die Ausnahmegenemigung fürs Parken noch sonst irgendwas angeben könnte. Das einzige was möglich ist, wären Fachbücher. mfg Harald |
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Verfasst von:
Harald S. am
12.02.2011 19:35
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THEMA: RE: Arbeitnehmerveranlagung Werbekosten |
Hallo,
so das hab ich online gefunden, weil ich schon die Vermutung hatte das die Dame nicht so wirklich eine Ahnung hat: http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=685174 Fahrtkosten entahlten bereits die Parkgebühren. Als Weg, kann hier nur der zwischen Arbeit und Uni geltend gemacht werden, da der rest anscheinend schon durch die Pendlerpauschale abgegolten wird. Sollte an einem Tag nur zw. Uni und zu Hause gependelt werden ohne den Arbeitsplatz aufzusuchen, wird man dies vermutlich auch nicht eintragen können, da die Pendlerpauschale schlauerweiße ja nicht auf die Arbeitstage sondern auf den Verdienst geht .... mfg Harald |
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Verfasst von:
Harald S. am
12.02.2011 19:35
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THEMA: RE: Arbeitnehmerveranlagung Werbekosten |
Hallo,
so das hab ich online gefunden, weil ich schon die Vermutung hatte das die Dame nicht so wirklich eine Ahnung hat: http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=685174 Fahrtkosten entahlten bereits die Parkgebühren. Als Weg, kann hier nur der zwischen Arbeit und Uni geltend gemacht werden, da der rest anscheinend schon durch die Pendlerpauschale abgegolten wird. Sollte an einem Tag nur zw. Uni und zu Hause gependelt werden ohne den Arbeitsplatz aufzusuchen, wird man dies vermutlich auch nicht eintragen können, da die Pendlerpauschale schlauerweiße ja nicht auf die Arbeitstage sondern auf den Verdienst geht .... mfg Harald |
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Verfasst von:
Harald S. am
12.02.2011 19:36
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THEMA: RE: Arbeitnehmerveranlagung Werbekosten |
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