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Verfasst von: Roland am 19.01.2011 13:07
 


THEMA:  Alle Jahre wieder: Steuersätze

Hallo liebes Steuerberaterteam.

Alle Jahre stehe ich am Jahresanfang vor demselben Problem: Ich mache als selbständiger Einzelunternehmer ohne Angestellte meine USt- und ESt-Erklärung selber. Bei manchen LAUFENDEN Betriebsausgaben liegen mir keine Rechnungen vor (werden z.B. einfach monatlich abgebucht) und ich frage mich jährlich aufs Neue, ob und wenn ja, welche Steuersätze anzuwenden sind. Ich finde auch keine befriedigenden (=für „Laien“ lesbaren) Antworten auf den Seiten des bmf, steuermonitor, ris usw.

Für 2010 ist mir der Steuersatz nicht klar für:

-         Berufshaftpflichtversicherung

-         Büroinhaltsversicherung

-         Sollzinsen bei der Bank

-         Buchungs-, Bankomatkarten- Rahmenbereitstellungsgebühren

-         Grundumlage (W-Kammerumlage)

-         meine Kilometergelder (beruflich gefahrene km mit Privat-PKW) + ev. Reisespesen/Diäten

Als ich letztes Jahr bei der Sozialversicherung angerufen habe um zu fragen, ob Steuern in meinen geleisteten SV-Beiträge enthalten ist, bekam ich zur Antwort: „Um Gottes Willen, Nein, sind sie verrückt?“.

SO eine prägnante Aussage merkt man sich, vielleicht können auch Sie mir ähnlich helfen ;-)

Danke und schöne Grüße, Roland

Verfasst von: ÖSV österr. Steuerverein am 19.01.2011 15:03
 


THEMA:  Alle Jahre wieder: Steuersätze

In den oben angeführen Positionen ist keine Umsatzsteuer enthalten, mit Ausnahme Reisespesen (welche?) und Diäten (10% bei Inlandsdiäten)

Ihr ÖSV

Verfasst von: WMT am 19.01.2011 15:12
 


THEMA:  Alle Jahre wieder: Steuersätze

Sg. Roland!

Beiträge zur Sozialversicherung: umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs. 1 Z 7 UStG

Versicherungsprämien: nicht umsatzsteuerbar mangels Leistungsaustausch bzw. umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs. 1 Z 9c UStG

Bankzinsen bzw. -entgelte: umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs. 1 Z 8 UStG

Grundumlage: umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs. 1 Z 12 UStG

Kilometergelder: keine Vorsteuerabzugsberechtigung gem. § 12 Abs. 2 Z 2b UStG

Reisespesen/Diäten: Vorsteuerabzugsberechtigung gem. § 13 UStG

Faustregel: Sie dürfen meist dann Vorsteuer in Abzug bringen, wenn Sie Unternehmer sind und eine Rechnung vorliegt, die alle erforderlichen Rechnungsmerkmale (bis zu 11) aufweist.

Ich empfehle Ihnen dringend, eine(n) fachkundigen KollegIn bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen beizuziehen!

MfG, Manfred Takacs

Verfasst von: Roland am 20.01.2011 10:33
 


THEMA:  Alle Jahre wieder: Steuersätze

Danke für die rasche und kompetente Hilfe. Wenn sie das so schreiben klingt alles recht nachvollziehbar mit Ausnahme der Reisespesen/Diäten. Vielleicht habe ich in diesem Punkt falsch ausgedrückt. Ich meinte damit nicht Kosten aufgrund einer vorliegenden Rechnung (für meine Aufwände wie z.b. beruflich erforderliche Übernachtung auswärts), sondern die (bitte nageln Sie mich nicht fest) maximal 26,40 Euro "Diäten" ab 12 Stunden Auswärtstätigkkeit (max. 5 Mal pro Jahr am selben Standort bzw. Mindestauswärtszeit mehr als 3 Stunden). Hierfür liegt mir ja keine Rechnung vor...

Danke nochmal, Roland

 

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