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Verfasst von: Werner am 06.01.2011 15:51
 


THEMA:  Umsatzsteuer bei Lieferungen ins Ausland

Guten Tag.

Ich habe einige Fragen zum Thema Umsatzsteuer bei Warenlieferungen ins Ausland.

Ist es korrekt, dass:

1. bei einer Lieferung in Nicht-EU-Länder keine USt ausgeweisen wird (auch wenn der Kunde seinen Firmensitz womöglich innerhalb der EU hat)?

2. bei Lieferung an ausländische Kunden ohne gültige UID ins EU-Ausland die österreichische USt von 20% bzw. 10% erhoben wird?

3. die UST entfällt, wenn die Lieferung an einen ausländischen Kunden mit gültiger UID ins EU-Ausland erfolgt (mit enstprechender Angabe in der UVA und ZM)?

4. die USt bei sämtlichen Lieferungen ins Inland aufgeschlagen wird, gelichgültig wo der Kunde seinen Firmensitz hat?

Wie verhält es sich, wenn

5. die Lieferung ins EU-Ausland geht, der Kunde (Rechnungsanschrift) jedoch eine österreichische Firma mit gültiger UID ist?

6. die Lieferung ins EU-Ausland geht, der Kunde (Rechnungsanschrift) jedoch eine Firma aus dem Nicht-EU-Ausland ist?

Noch zwei letzte Fragen:

7. Wie muss der Hinweis lauten, der bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung auf der Rechnung stehen muss?

8. Muss bei einer Lieferung ins Nicht-EU-Ausland auch ein Hinweis auf die Rechnung geschrieben werden? Wie muss dieser lauten?

Freundliche Grüße,

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 07.01.2011 12:29
 


THEMA:  Umsatzsteuer bei Lieferungen ins Ausland

Hallo Werner,

ich gehe davon aus, dass sich alle ihre  Fragen auf Fälle beziehen in denen ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer an einen anderen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer liefert.

ad.1) ja, vorausgesetzt Buch- und Ausfuhrnachweise ins Drittland werden erbracht.

ad.2) ja, weil der Buchnachweis fehlt

ad.3) ja, vorausgesetzt die erforderlichen Nachweise für Beförderung oder Versendung werden erbracht

ad.4) Bei Lieferungen aus dem EU-Ausland nach Österreich greift die Erwerbsbesteuerung. Bei Lieferungen aus Drittländern nach Österreich wird Einfuhrumsatzsteuer fällig. Bei Lieferungen innerhalb von Österreich ist immer Umsatzsteuerpflicht gegeben, egal wo der Kunde seinen Firmensitz hat.

ad.5) innergemeinschaftliche Lieferung; nur steuerfrei wenn die österreichische Firma eine gültige ausländische UID hat. 

ad.6) innergemeinschaftliche Lieferung; nur steuerfrei wenn der Drittlandskunde auch eine gültige ausländische UID hat.

ad.7) "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung". Angabe der UID des Lieferanten + Empfängers

ad.8) nein

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Janusch

www.steuerberatung-janusch.at

 

Verfasst von: Werner am 07.01.2011 18:09
 


THEMA:  Umsatzsteuer bei Lieferungen ins Ausland

Sehr geehrter Herr Mag. Janusch.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Eine Frage habe ich jetzt noch:

Ist es richtig, dass für eine steuerfreie Lieferung ein Kunde immer eine gültige UID in genau dem Land (EU-Ausland) haben muss, in das geliefert wird?

Freundliche Grüße,

Werner

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 07.01.2011 19:18
 


THEMA:  Umsatzsteuer bei Lieferungen ins Ausland

Lieber Werner,

nein, für die Steuerfreiheit der IG Lieferung ist es nicht erforderlich, dass der ausländische Abnehmer eine UID genau des Bestimmungslandes der Ware verwendet. Er kann auch eine andere ausländische UID verwenden. Der Ausländer hat dann den IG Erwerb im Bestimmungsland der Ware und zusätzlich im Mitgliedstaat der UID zu versteuern. Besser ist es daher, er nimmt die UID des Bestimmungslandes.

Die Verwendung einer anderen UID als der des Bestimmungslandes der Ware durch den ersten Abnehmer ist beim Dreiecksgeschäft (Art. 25) erforderlich.

Mit besten Grüßen

Gerald Janusch

Verfasst von: Werner am 08.01.2011 18:06
 


THEMA:  Umsatzsteuer bei Lieferungen ins Ausland

Vielen Dank! Jetzt bin ich im Bilde.

Freundliche Grüße,

Werner

Verfasst von: Moritz Gelder am 21.09.2011 09:51
 


THEMA:  Umsatzsteuer bei Lieferungen ins Ausland

Wie muss der Hinweis auf der Rechnung lauten, wenn es sich nicht um eine Lieferung, sondern um eine Dienstleistung handelt?

Verfasst von: Christian am 09.02.2012 16:49
 


THEMA:  Umsatzsteuer bei Lieferungen ins Ausland

Möchte mich hier anhängen da es irgendwie hier auch reinfallen kann.

Wie sieht es mit der Steuer aus wenn:

Ich als Ö Unternehmen einen Kunden in DE habe (Unternehmen mit UID-Nummer), dieser bestellt bei mir Ware. Ich als Händler lasse die Ware jedoch direkt von meinem Lieferanten (der auch in DE sitzt) zum meinem Kunden in DE senden.

Wie läuft das mit der Steuer dann? Muss mir mein Lieferant dann 19% USt berechnen und ich meinem Kunden dann auch 19% Ust oder wie läuft dies genau?

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