Verfasst von:
Bastian Meier am
03.01.2011 11:54
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THEMA: Student, geringfügige Beschäftigung, Honoranoten - Sozialversicherung |
Hallo.
Ich bin Student und hab momentan eine geringfügige Anstellung (schon ganz an der oberen Grenze)
Weiters hätte ich jetzt die Möglichkeit, bei einem anderen Auftraggeber auf Honoranotenbasis noch etwas dazuverdienen.
Damit die Familienbeihilfe erhalten bleibt, darf ich nicht mehr als 9,500 euro pro Jahr verdienen wenn ich richtig liege, oder?
Was mir aber wichtiger zu wissen wäre wäre die Sozialversicherung. Da ich ja Momentan bei meinen Eltern mitversicht bin. Wenn ich jetzt noch mehr verdiene, muss ich mich dann selbst versichern?
wenn ja auf welche art und weise? |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
03.01.2011 15:47
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THEMA: Student, geringfügige Beschäftigung, Honoranoten - Sozialversicherung |
Die Grenze f.d. Familienbeihilfe beträgt nur 9.000,--
Wenn Sie mehr als 4.488,--auf Honorarnotenbasis dazu verdienen, dann sind Sie bei der Sozialvers.d.gewerbl. Wirtschaft als Neuer Selbständiger pflichtversichert.Die 4.4800,- sind eine Nettogrenze, d.h.es darf auch mehr sein, wenn Sie Betriebsausgaben geltend machen. |
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Verfasst von:
Bastian meier am
06.01.2011 18:19
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
07.01.2011 13:54
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THEMA: Student, geringfügige Beschäftigung, Honoranoten - Sozialversicherung |
Lieber Herr Meier,
DAs hängt davon ab, welche Form der geringfügigen Beschäftigung Sie haben - wenn dies im freien oder echten Dienstverhältnis ist, dann haben Sie die 4.488,-- zusätzlich SV-frei in der gewerblichen Sozialversicherung als neuer Selbständiger, wenn Sie davor in den letztn 60 Monaten nicht in der SVA Pflichtversichert waren und wenn die Honorarnoten Werkverträge sind und nicht freies Dienstverhältnis.
Sie sehen, es gibt also schon einige Punkte, auf die Sie dabei achten sollten.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA www.hochweis.at www.payroll.co.at
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