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Verfasst von: Gerhard am 16.12.2010 09:05
 


THEMA:  EA-Rechner Verbuchung Geschäftsessen

Vielen Dank für die Antwort.

 

Heist das jetzt von der kompletten Rechnung 50%? Inklusive meiner Person?

Auch wenn mehrere Personen dabei sind? Immer nur 50% der Gesamtrechnung?

Und Umsatzsteuer? Hier auch 50% oder 100%?

mfg

Gerhard

 

 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 15.12.2010 15:17
THEMA:  EA-Rechner Verbuchung Geschäftsessen

Geschäftsessen sind immer nur zu 50% abzgsfähig und auch nur, wenn das Geschäftsessen Werbezwecken gedient hat.

Zu Geschenken ist zu sagen, dass es richtig ist,dass eine Etikette auf der Weinflasche sein muss.

 

 

Verfasst von: Gerhard am 15.12.2010 12:52
THEMA:  EA-Rechner Verbuchung Geschäftsessen

Hallo,

ich hätte da einige Fragen bezüglich Verbuchung von Geschäftsessen.

1. Es kommt 1-2x im Monat vor dass ich mit Kunden bzw. Technikern dieser Firmen (zeitweise bis 4 Personen), Mittags oder Abends (dies eher weniger) essen gehe. Es werden hauptsächlich über bestehende Projekte und Problemlösungen gesprochen. Natürlich auch über neue Aufträge.

Unter anderen kommt es auch vor, dass es aus dem einen oder anderen Geschäft nichts wird.

Wie läuft das jetzt steuerlich? Ich habe gehört bzw. gelesen dass man da mit dem verbuchen vorsichtig sein muss.

Ich habe es derzeit so gemacht:

Mein Essen und meine Getränke habe ich raus gerechnet, samt Mwst. Die anderen Personen habe ich dann auf Bewirtungskosten verbucht. Auf der Rückseite der Rechnung habe ich die Personen der Firma aufgeschrieben.

Jetzt hab ich wo gelesen, dass nur 50% abzugsfähig sind, und die Umsatzsteuer nicht aufgeteilt werden darf,  ist das richtig?

50%, auch wenn mehrere Personen dabei sind?

50% auf die gesamte Rechnung inkl. meiner Person?

2. Es kommt auch vor das ich mich mit Kunden weiter weg treffe, hier mache ich dann eine  Diätenabrechnung, wo ich die Bewirtung mit ein nehme. Passt das auch, oder sollte man das aufteilen, auf Diäten und Bewirtungskosten?

3.Wie schon mal erwähnt möchte ich meinen Kunden zu Weihnachten eine gute Flasche Wein (Gesamtkosten ca. € 300,-) schenken, kann ich das geltend machen?

Hab gelesen als Werbung, aber eigene Etikette mit meinem Firmenaufdruck hab ich nicht. Geht es dann überhaupt?

Würde es genügen wenn ich auf dem Weihnachtspapier eine z.b eine Visitenkarte befestige?

Da ich in meiner EA-Buchhaltung alles richtig machen möchte bitte ich sie mir sehr einfach zu beschreiben wie so eine Buchung von Bewirtung, bzw. Geschenken (Werbung)  korrekt ist.

mit freundlichen Grüßen

Gerhard

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 16.12.2010 13:59
 


THEMA:  EA-Rechner Verbuchung Geschäftsessen

Lieber Gerhard,

bei den Bewirtungskosten man muss zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterscheiden:

Bei der Einkommensteuer sind "werbewirksame Bewirtungsaufwendungen" nur zu 50% absetzbar. Unter die Bewirtungsaufwendungen fallen die Aufwendungen für den Geschäftsfreund und den bewirtenden Unternehmer oder dessen Dienstnehmer (Rz 4821, 4824 ESTRL, Rz 314 LSTRL). D.h. ihre Konsumation müssen sie nicht rausrechnen.

Bei der Umsatzsteuer steht für das Geschäftsessen, seit 2002, der volle Vorsteuerabzug zu (Rz 1925 USTRL).

Voraussetzung ist, dass die Bewirtung einen eindeutigen Werbezweck hat und die berufliche Veranlassung weitaus überwiegt. In der Praxis empfiehlt es sich (zu Nachweiszwecken), dass man auf den Bewirtungsrechnungen die Namen der Teilnehmer festhält und das Thema des Geschäftsessen.

Wenn im Zuge einer Inlandsdienstreise ein Arbeitsessen (=Bewirtungskosten) stattfindet, sind die Diäten um EUR 13,20 pro Mahlzeit (Mittag und/oder Abend) zu kürzen (Rz 314 LSTR).

Weihnachtsgeschenke sind grundsätzlich nicht abzugsfähig (=Repräsentationsaufwand). Eine Ausnahme gilt für Gegenstände die aus Gründen der Werbung überlassen werden, wenn sie geeignet sind, eine entsprechende Werbewirksamkeit zu entfalten (z.B. Kalender und Kugelschreiber mit Firmenaufschrift) (Rz 4810 ESTRL). Die Praxis ist aber nicht immer so streng. Wenn ein Etikett mit Firmenaufschrift auf der Weinflasche drauf ist, ist die Chance größer, dass der Aufwand als Betriebsausgabe anerkannt wird.

Mit besten Grüßen

Gerald Janusch

 

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