Vielen Dank für die Antwort.
THEMA: EA-Rechner Verbuchung Geschäftsessen
Hallo,
ich hätte da einige Fragen bezüglich Verbuchung von Geschäftsessen.
1. Es kommt 1-2x im Monat vor dass ich mit Kunden bzw. Technikern dieser Firmen (zeitweise bis 4 Personen), Mittags oder Abends (dies eher weniger) essen gehe. Es werden hauptsächlich über bestehende Projekte und Problemlösungen gesprochen. Natürlich auch über neue Aufträge.
Unter anderen kommt es auch vor, dass es aus dem einen oder anderen Geschäft nichts wird.
Wie läuft das jetzt steuerlich? Ich habe gehört bzw. gelesen dass man da mit dem verbuchen vorsichtig sein muss.
Ich habe es derzeit so gemacht:
Mein Essen und meine Getränke habe ich raus gerechnet, samt Mwst. Die anderen Personen habe ich dann auf Bewirtungskosten verbucht. Auf der Rückseite der Rechnung habe ich die Personen der Firma aufgeschrieben.
Jetzt hab ich wo gelesen, dass nur 50% abzugsfähig sind, und die Umsatzsteuer nicht aufgeteilt werden darf, ist das richtig?
50%, auch wenn mehrere Personen dabei sind?
50% auf die gesamte Rechnung inkl. meiner Person?
2. Es kommt auch vor das ich mich mit Kunden weiter weg treffe, hier mache ich dann eine Diätenabrechnung, wo ich die Bewirtung mit ein nehme. Passt das auch, oder sollte man das aufteilen, auf Diäten und Bewirtungskosten?
3.Wie schon mal erwähnt möchte ich meinen Kunden zu Weihnachten eine gute Flasche Wein (Gesamtkosten ca. € 300,-) schenken, kann ich das geltend machen?
Hab gelesen als Werbung, aber eigene Etikette mit meinem Firmenaufdruck hab ich nicht. Geht es dann überhaupt?
Würde es genügen wenn ich auf dem Weihnachtspapier eine z.b eine Visitenkarte befestige?
Da ich in meiner EA-Buchhaltung alles richtig machen möchte bitte ich sie mir sehr einfach zu beschreiben wie so eine Buchung von Bewirtung, bzw. Geschenken (Werbung) korrekt ist.
mit freundlichen Grüßen
Gerhard