Verfasst von:
Stead am
08.12.2010 11:51
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THEMA: Besteuerung der deutschen Witwenpension plötzlich in Deutschland??? |
Hallo,
meine Mutter bezieht seit etwa 20 Jahren eine Witwenpension aus Deutschland!
Sie hatte mit der deutschen Steuerbörde bis jetzt NICHTS zu tun!
Jetzt plötzlich fordert das deutsche Finanzamt eine Einkommenssteuererklärung für die letzten 5 Jahre!
Insgesamt ist Ihre Rente sehr nahe an der Mindestpension,das heißt der Großteil kommt aus Deutschland!!
Gibt es nicht irgend eine EU Regelung wo dieses Thema behandelt wird(Steuerfreistellung?? ) |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
10.12.2010 15:30
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Verfasst von:
gerhard am
10.12.2010 21:35
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THEMA: Besteuerung der deutschen Witwenpension plötzlich in Deutschland??? |
Gib bei Google Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Deutschland ein. Der für Dich interassante Teil ist der Artikel 18 des Abkommens. Da Deine Mutter die Rente bereits 2005 bezogen hat sind 50% der Rente auf jeden Fall steuerfrei. Beim übersteigenden Teil gibt es noch einen Freibetrag (ich glaube ca. 7500 €). Das heisst, bis ca. € 15000 Jahrespension würde sie auf jeden Fall gar nichts bezahlen. Die einkommensteuererklärung in Deutschland musst Du aber trotzdem machen, da kommt man leider nicht drum herum (Finanzamt Neubrandenburg RiA - zuständig für im Ausland lebende Rentner, die eine Pension/Rente aus Deutschland beziehen). Bei denen gibts seit 2005 ein sogenanntes Alterseinkünftegesetz, nachdem Renten versteiert werden müssen. Vorher waren Renten in Deutschland steuerfrei, deshalb hatte Deine Mutter bisher auch noch nie Kontakt mit dem Finanzamt.
Die Information ist ohne Gewähr - ich bin kein Steuerberater, nur ein ebenfalls Betroffener. |
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Verfasst von:
Gast am
17.12.2010 22:54
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THEMA: Besteuerung der deutschen Witwenpension plötzlich in Deutschland??? |
Das ist nicht ganz richtig.
Es stimmt, dass nur 50% der Rente besteuert werden, wenn die Rente bereits vor 2005 begonnen hat, aber die Freibeträge von ca. 7.600 € gibt es nur für in Deutschland ansässige Rentner. Wer im Ausland wohnt ist "beschränkt steuerpflichtig", d.h. er bekommt keine Freibeträge. Die anderen 50% werden dann mit ca. 20%-25% besteuert. |
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Verfasst von:
dieter fruehwirth am
05.02.2011 11:21
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THEMA: Besteuerung der deutschen Witwenpension plötzlich in Deutschland??? |
sehr geehrte kanzlei,
ich habe die obige korrespondenz mit interesse gelesen, da es meiner betagten mutter mit einer eigenen deutschen pension genau so ergangen ist. in der zwischenzeit wurden auch vom finanzamt neubrandenburg steuerbescheide ausgeschickt, die - trotz einer minimalpension von nur euro 148 monatlich - steuernachzahlungen für 5 jahre plus verzugszinsen (!) vorschreiben. meine bitte geht dahin, ob die vorgangsweise der deutschen finanz nicht vor gericht beeinsprucht werden kann (musterprozess?). ich sehe in dieser vorgangsweise eine krasse ungleichbehandlung von österreichischen gegenüber deutschen rentenempfängern. ein deutscher rentenempfänger hätte keine steuernachzahlung erhalten, da er bei dieser minimalpensionshöhe unter den freibetrag von euro 7.500 jährlich gefallen wäre.
bitte um ihre stellungnahme eventuell per e-mail. |
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Verfasst von:
b.mukahirn am
10.03.2011 19:33
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Verfasst von:
hakan am
30.03.2011 15:22
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THEMA: mindes witwen pensiyon |
HALLO ALSO MEIN VATER BEKOMMT EINE MINDEST PENS?YON (HATTE) CON ÖSTERRE?CH BEKOMMEN 620 EURO WEIL ER YA FRÜHPENS?YON?ST WAHR VON DEUTSCHLAND BEKOMMT ER 120 EURO ...
ER LEBTE ABER IN DER TÜRKE? SEINE FRAU WIRD YETZT DIE W?TWEN PENS?YON BEKOMMEN ABER ICH WEIS YETZT NICHT WIE VIEL DAS SIND ALSO DAS MINEMALE WAS SIE BEKOMMEN WÜRDE ER IST MEIN VATER ÖSTERREICHISCHER STADTS ANGEHÖR?GER ... DAS WAHR SEINE MINDES PENS?
YON NATÜRLICH WENN ER IN ÖSTERREICHEN GELEBEN HAETTE HAETTE ER EIN BISCHEN MEHR BEKOMMEN.. ABER DAS IST YA NET DER FALL GEWESEN SONDER ER LEBTE IN DER TÜRKE? KÖNNT IHR MIR DA SO UNGFAEHR EINEN BEITRAG SAGEN |
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Verfasst von:
irmgard kolm am
06.02.2012 13:18
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