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Verfasst von: Michael St. am 02.12.2010 17:51
 


THEMA:  Autoleasing - steuerlich absetzbar

Hallo erstmal und vielen Dank im Vorraus für hilfreiche Informationen und Ihre Mühe!

Wir haben ein Familienunternehmen das sich auf Gebäudereinigung spezialisiert hat.

Das Unternehmen macht einen vorraussichtlichen Umsatz von rund 50.000€

Für die Kontrolle sämtlicher Objekte ist es Notwendig ein Auto zu haben. 

Dies mache ich (21. Jahre alt) selbst. Bis jetzt habe ich dies mit meinem eigenen Auto gemacht, doch nun habe ich gehört, dass es die

Möglichkeit gibt ein Auto zu leasen und die monatliche Rate von der Steuer abzusetzen?

Meine Fragen wären: 1) Ist dies wirklich möglich? Wenn ja, ist die komplette Rate gemeint, oder nur ein Teil davon?

      2) Wie sieht es mit einem Fahrtenbuch ab?

      3) Gibt es andere Möglichkeiten als Leasing um ein Auto für diesen Zweck zu Mieten und ist dies Steuerlich absetzbar?

Ich hoffe durch die kurze Beschreibung und meine Fragen geht hervor was ist möchte: Ein Auto, dass zum täglichen verrichten der Arbeit dient. 

Dieses Fahrzeug muss nicht mein Eigentum sein. Es geht ausschließlich um die Mietung des Fahrzeugs. 

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 03.12.2010 10:41
 


THEMA:  Autoleasing - steuerlich absetzbar

Grundlage für die steuerliche Geltendmachung von Fahrtkosten ist der Zusammenhang mit betrieblichen Einkünften. Durch ein Fahrtenbuch (handgeschrieben, nicht im Excel) kann man die betriebliche Nutzung eines Kfz nachweisen. Wenn das Fahrzeug zu über 50% betrieblich genutzt wird, werden alle anfallenden Kosten (Leasing oder Abschreibung, Treibstoff, Reperatur,..) in der Buchhaltung erfasst und für die Steuerklärung ein Privatanteil ausgeschieden. Die Höhe des Privatanteils richtet sich ebenfalls nach dem Fahrtenbuch. Überwiegen die privaten Fahrten, kann ein Kilometergeld von derzeit 42 Cent geltend gemacht werden, wobei die Kilometer ebefalls durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen sind.

Ergänzend sei noch auf den Vorsteuerabzug hingewiesen: Wenn Sie über 30.000 € Umsatz im Jahr haben und somit kein Kleinunternehmer sind, stellt sich die Frage, ob Sie in Ihrer Branche nicht einen Klein-LKW oder Pritschenwagen benötigen. Für diese Fahrzeuge können Sie sich die Vorsteuer abziehen. Die Liste der betreffenden Fahrzeuge findet sich auf der Homepage des BMF.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Verfasst von: angela 1 am 15.03.2011 02:20
 


THEMA:  Autoleasing - steuerlich absetzbar

s. g. frau halik,

wenn man das fahrzeug überwiegend betrieblich nutzt, kann man die leasingrate, treibstoff , reparatur als ausgaben verbuchen, aber nicht mehr gesondert km geld rechnen . habe ich das richtig verstanden ? wie sieht es mit kfz-versicherung, autowaschrgen, winter/sommerreifen etc. aus?

und dann hätte ich noch eine zusätzliche frage. ich nutze für große entfernungen das auto meiner schwiegermutter (grund konfortabler,autobahnvignette,) darf ich das dann trotzt eigenem leasingfirmenauto trotzdem noch u. dafür km-geld schreiben ?

 

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